zum Hauptinhalt
Der neue Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) will es wissen: Ärztefunktionäre sollen Geld zurückzahlen.

© dpa

Kassenärztliche Vereinigung: Vertreterversammlung fordert Übergangsgelder vom Vorstand zurück

Das Parlament der Kassenärztlichen Vereinigung(KV) hat den KV-Vorstand aufgefordert, die Übergangsgelder zurückzuzahlen. Ob der Vorstand dem nachkommt, ist offen.

Berlin - Der Streit um die Übergangszahlungen an drei Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hat eine überraschende Wendung genommen. Die Vertreterversammlung, also das Parlament der KV, hat auf einer Sitzung am späten Donnerstagabend eine Resolution beschlossen, in der sie den KV-Vorstand auffordert, „die im Februar 2011 ausgezahlten sogenannten Übergangsgelder bis zur rechtlichen Klärung an die KV zurückzuzahlen“.

Wie berichtet, erhielten die KV-Vorsitzende Angelika Prehn, der Vize Uwe Kraffel und das Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke 2011 eine für die Arbeit in der eigenen Praxis gedachte Übergangszahlung aus der KV-Kasse von je rund 183 000 Euro, obwohl sie nach einer Wiederwahl noch sechs Jahre im Amt bleiben werden. Ihre Verträge wurden vorher zwar mit dem Segen der Ärztevertreter geändert. Doch offenbar ist der öffentliche Druck nun so groß geworden, dass die Vertreterversammlung mit ihrer Resolution zumindest etwas auf Distanz geht.

Ob der Vorstand dieser Aufforderung nachkommt, blieb am Freitag offen. Auf Nachfrage des Tagesspiegels hieß es, der KV-Vorstand wolle zunächst keine Stellung nehmen. Man brauche noch etwas Zeit für eine Reaktion, war zu hören. Offenbar ist die KV-Spitze von der Entwicklung überrascht worden.

Viel Zeit bleibt ihr nicht mehr: Am kommenden Montag erwartet Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU), der rechtlich über die KV wacht, die insgesamt rund 550 000 Euro zurück. Der Senat hatte die Zahlung als illegitim bewertet, Gesundheitspolitiker hatten daraufhin den Rücktritt der drei KV-Funktionäre gefordert. Zahlen die drei das Geld nicht an die KV zurück, kann Czaja einen verbindlichen Bescheid erlassen. Den könnten nur Gerichte aufheben.

Zuvor hatten bereits die Hausärzte in der Vertreterversammlung aufbegehrt. Einige wollen ihr Mandat in dem Gremium niederlegen. Zumindest darauf gab es am Freitag eine Reaktion des Vorstandes. Er erklärte, die „Niederlegung des Mandats“ müsse „schriftlich erfolgen“. hah, I.B.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false