zum Hauptinhalt
Das Logo des Carsharing-Anbieters Sixt share.

© Foto: IMAGO/APress

Update

Keine Extra-Regeln für Carsharing-Anbieter: Berliner Senat scheitert mit Sondererlaubnis für Leihwagen

Der Senat will Sonderregeln für Carsharing-Anbieter einführen – die haben sich dagegen vor Gericht gewehrt. Nun haben sie auch in zweiter Instanz Recht bekommen.

| Update:

Der Berliner Senat will Sondernutzungsregeln für Carsharing-Dienste durchsetzen, ist damit aber auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) gescheitert. Nach Auffassung der Richterinnen und Richter brauchen die Unternehmen weiterhin keine Sondernutzungserlaubnis für den Betrieb ihrer Dienste in der Hauptstadt, teilte das Gericht am Donnerstag mit (8OVG 1 S 56/22). Es bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gegen die der Senat vor dem OVG Beschwerde eingelegt hatte.

Seit Anfang September müssen Sharing-Anbieter in Berlin beim Senat eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Damit einher gehen bestimmte Auflagen für die Angebote aber auch Gebühren. Auf diese Weise will der Senat die Unternehmen eigenen Angaben zufolge etwa dazu bringen, ihre Angebote auch in die Randbezirke zu tragen oder ihre Flotten konsequenter zu elektrifizieren.

Dagegen hatten die Carsharing-Anbieter We Share und Share Now einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingelegt und Recht bekommen. Nun waren sie auch vor dem OVG erfolgreich und müssen keine Sondernutzungsregeln befolgen. Dem OVG zufolge stellen die Angebote „keine straßenrechtliche Sondernutzung dar“. Schließlich stellten die Unternehmen ihre Fahrzeuge ja „gerade für die Nutzung zu Verkehrszwecken“ bereit. Geschäftsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde spielten bei dieser Einordnung keine Rolle.

Die Entscheidung des OVG bezieht sich indes nur auf die Leihwagen. Anbieter von Leihrädern oder E-Scootern müssen weiterhin die Sondernutzungsregeln befolgen.

Der Senat teilte nach dem Urteil mit, die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren. Die betroffenen Elektroauto-Flotten seien ein wichtiger Baustein der Mobilitätswende. Es müsse allerdings auch in den Außenbezirken ausreichend Angebote geben. „Dies werden wir im Dialog mit den Anbietern weiter besprechen, um gemeinsam die Mobilitätswende voranzubringen und den Verzicht auf private Autos zu erleichtern – in der Innenstadt ebenso wie am Stadtrand“, so die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. (dpa/Tsp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false