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Berlin: Körting verteidigt Überprüfung von Beschäftigten in Stadien

An dieser Hürde kommen weder Fußballer oder Journalisten, noch Bier- oder Würstchenverkäufer vorbei: Wer im Sommer während der Fußball-WM in der „roten Zone“ in und vor den Stadien arbeiten will, muss sich die Routineüberprüfung durch Polizei und Verfassungsschutz gefallen lassen. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) verteidigte am Donnerstag im Verfassungsschutz-Ausschuss des Abgeordnetenhauses die demnächst beginnende Massen-Kontrolle durch die Sicherheitsbehörden.

An dieser Hürde kommen weder Fußballer oder Journalisten, noch Bier- oder Würstchenverkäufer vorbei: Wer im Sommer während der Fußball-WM in der „roten Zone“ in und vor den Stadien arbeiten will, muss sich die Routineüberprüfung durch Polizei und Verfassungsschutz gefallen lassen. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) verteidigte am Donnerstag im Verfassungsschutz-Ausschuss des Abgeordnetenhauses die demnächst beginnende Massen-Kontrolle durch die Sicherheitsbehörden. Um Anschläge zu verhindern, sei die vom Bundeskriminalamt geleitete Überprüfung unabdingbar, sagte Körting nach Angaben von Claus Guggenberger, Sprecher des Berliner Verfassungsschutzes.

Kritik vor allem an der Regelanfrage beim Verfassungsschutz hatten die Grünen und die FDP geäußert. Auch Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix hatte es als überzogen bezeichnet, dass auch frühere Propagandadelikte überprüft würden und die Betreffenden keine Chance hätten, gegen eine Nichtzulassung Einspruch zu erheben.

Körting wies die Kritik zurück und sagte, dass manche der Skeptiker im Falle eines Anschlags zu den ersten gehören würden, die einen Untersuchungsausschuss zu der Frage forderten, wieso nicht alles getan worden sei, um die Tat zu verhindern. Der Senator wies darauf hin, dass das Verfahren keine Berliner Besonderheit ist, sondern bundeseinheitlich. Berlins Verfassungsschutz werde daran nur beteiligt, wenn Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz bei ihren Routineabfragen auf Verdächtige aus der Stadt stoßen. Dann werde beurteilt, ob von der Person eine Bedrohung zu befürchten sei. Das betreffe vor allem Menschen, die den Behörden als gewaltbereit bekannt seien. Auch würden zum Beispiel Rechtsextreme herausgefiltert, bei denen zu befürchten sei, dass sie mit Nazi-Transparenten das Ansehen Deutschlands im Ausland herabsetzen. „Wir schnüffeln aber nicht prinzipiell jedem Würstchenverkäufer oder jeder Klofrau hinterher“, sagte Verfassungsschutzsprecher Guggenberger. So würden die Beschäftigten der Fanmeile am Brandenburger Tor nicht von den Behörden überprüft.

Die Kritiker der Kontrolle überzeugte Körting nicht. „Es fehlt die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme“, sagten hinterher einhellig die Innenpolitiker von FDP, Grünen und Linkspartei, Alexander Ritzmann, Volker Ratzmann und Steffen Zillich. Sie fordern Körting auf, so viel Transparenz wie möglich zu schaffen und den Betroffenen mitzuteilen, was man ihnen vorwirft.

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