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Menschen mit Mundschutz gehen in Berlin-Kreuzberg über den Markt am Maybachufer.

© Christoph Soeder/dpa

Medizinischer Mundschutz statt FFP2: Diese Lockerungen plant Berlin bei der Maskenpflicht

Am Dienstag will der Senat neue Corona-Regeln beschließen. An einigen Orten soll die Mundschutz-Pflicht gelockert werden, an anderen ganz entfallen.

Die Inzidenz in Berlin sinkt weiter. Am Dienstag will der Senat deshalb neue Lockerungen der Corona-Regeln beschließen. Ein Entwurf zur Änderung der Covid-19-Verordnung für die Senatssitzung am Dienstag liegt dem Tagesspiegel vor. Dazu gehören vor allem Lockerungen an der Maskenpflicht.

Berlins Regierender Bürgermeister, Michael Müller (SPD), sagte dazu im ARD-"Mittagsmagazin": "Im letzten Sommer haben wir erlebt, wie schnell die Zahlen wieder nach oben gehen. Und insofern ist da im Reiseverkehr wie im öffentlichen Nahverkehr und in geschlossenen Räumen noch Vorsicht angebracht." Auch Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) erklärte am Montag, an der Maskenpflicht in Innenräumen festhalten zu wollen.

An vielen Orten reichen künftig medizinische Masken statt FFP2-Masken aus. Das gilt zum Beispiel für Theater, Kinos und Opernhäuser. Soweit Besucher sich auf zugewiesenen Plätzen aufhalten und es eine maschinelle Belüftung gibt, muss keine Maske mehr getragen werden.

Auch in Bus und Bahn könnte die FFP2-Maskenpflicht gelockert werden, dann wären auch dort nur noch medizinische Masken notwendig. Darüber soll am Dienstag noch debattiert werden.

In Zoo und Tierpark entfällt die Maskenpflicht im Freien künftig, ebenso an 35 besonders belebten Straßen und Plätzen.

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Nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot soll gestrichen werden

Weiterhin ist geplant, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis 200 Personen (jetzt 100) wieder zu erlauben. Die Bestuhlung muss so erfolgen, dass bei Personen außerhalb des engen Angehörigenkreises ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten wird.

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Das Alkohol-Verkaufsverbot zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens soll ebenfalls gestrichen werden. Es bleibt aber bei einem Konsumverbot in Grünanlagen und auf Plätzen. Auch in der Nähe von Restaurants und Kneipen soll Alkoholkonsum in Gruppen weiter unterbunden werden.

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Außerdem sollen die Hallenbäder geöffnet werden, auch der Sauna-Besuch soll wieder erlaubt werden - allerdings nur mit Negativ-Test. Bei Dienstleistungen, bei denen Kunden die Maske aufbehalten können, entfällt künftig die bisherige Testpflicht.

„Tanzlustbarkeiten“ im Freien wieder erlaubt

Auch Partys sollen nun wieder offiziell erlaubt werden: Sogenannte „Tanzlustbarkeiten“ im Freien sind mit bis zu 100 negativ getesteten Personen erlaubt - damit könnten Clubs zumindest wieder im Freien öffnen. Auch Jahrmärkte und Volksfeste sollen wieder zulässig sein.

Nach der Staatssekretärskonferenz am Montag waren nur noch wenige Fragen offen: So könnten am Dienstag auch die Kontaktregeln weiter gelockert werden, es gibt aber unterschiedliche Auffassungen, wie viel Personen künftig erlaubt sein sollen. Bislang sind auch im Freien nur zehn Personen aus bis zu fünf Haushalten erlaubt.

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