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Die Begründung der Straßenbaufirma verstößt gegen das Grundgesetz.

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„Mitarbeit als Moslem unerwünscht“: Brandenburger Straßenbaufirma lehnt Bewerber aus rassistischen Motiven ab

Eine Brandenburger Firma lehnt einen Azubi ab, weil dieser praktizierender Muslim sei. Auf Twitter solidarisierten sich zahlreiche Menschen mit dem Bewerber.

Der Beitrag, der derzeit hundertfach auf Twitter geteilt wird, ist mit dem Satz überschrieben „Wie soll man sich jemals zu Hause fühlen, wenn man nicht so akzeptiert wird, wie man ist?“

Den Kontext dazu liefern zwei angefügte Screenshots einer E-Mail, die eine Absage für einen Ausbildungsplatz in einer Brandenburger Straßenbaufirma zeigen sollen. An sich nichts Ungewöhnliches, würde die Begründung der Absage für den Ausbildungsplatz nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen.

So heißt es in dem Antwortschreiben der betreffenden Firma an den Bewerber: „… die Mitarbeit in unserem Unternehmen als praktizierender Moslem ist unerwünscht“ und weiter „Der Islam ist in meinen Augen nicht mit der Verfassung der BRD in Einklang zu bringen“.

Schließlich endet der Geschäftsführer das Schreiben mit dem Wunsch, dass der Azubi „den Weg in die Heimat“ findet, um dort nach „seinen Grundsätzen“ leben zu können. Der Tagesspiegel stuft die Screenshots der Mail als authentisch ein.

Demnach würde die Kolkwitzer Straßenbaufirma gegen das Gesetz verstoßen, da niemand wegen seines Glaubens oder seiner Religion benachteiligt werden darf.

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Am Montagnachmittag hatte der Tweet bereits knapp 4000 Likes, bei Google bewerten viele Nutzer die Firma mit lediglich einem von möglichen fünf Sternen und prangern den Geschäftsführer als „Rassisten“ an.

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Auf Nachfrage war sowohl dieser als auch die Cottbuser Polizei nicht zu erreichen. Im Januar dieses Jahres kam es zu einem ähnlichen Fall in Berlin, als die Chefin eines Architekturbüros einem Bewerber eine Mail mit dem Satz „bitte keine Araber“ schickte – versehentlich, die Mail sollte eigentlich intern versendet werden.

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