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Flughafenstreit: Nachtruhe am BBI wird verhandelt

Der Streit um den Flughafen Berlin Brandenburg International geht in die nächste Runde: Am Montag beginnt die Erörterung des "Nachtschutzkonzepts". Mehr als 36.000 Einwendungen sind eingegangen.

Schönefeld - Der Streit um den Flughafen BBI geht in die nächste Runde: Am Montag beginnt die Erörterung des „Nachtschutzkonzepts“. Das war vom Bundesverwaltungsgericht im ersten Anlauf für so mangelhaft befunden worden, dass die Planer nachsitzen mussten.

Jetzt geht es zum einen um die Frage, wer von den Anrainern entschädigt wird. Zum anderen muss der Bedarf an Nachtflügen geprüft und gegen das Schutzbedürfnis der Anwohner abgewogen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vor zwei Jahren ein weitgehendes Nachtflugverbot für die „Kernzeit“ von 0 bis 5 Uhr verordnet. Für die „Randzeiten“ von 22 bis 24 und 5 bis 6 Uhr sollten die Planer die Notwendigkeit von Flügen begründen. Die Flughafengesellschaft hat dazu drei Gutachten vorgelegt, die sich jeweils auf das fürs Jahr 2023 prognostizierte Aufkommen von 30 Millionen Passagieren beziehen. Eine Studie widmet sich den wirtschaftlichen Effekten – und nennt nur geringe Unterschiede zwischen Rund-um-die- Uhr-Betrieb und Nachtruhe von 0 bis 5 Uhr. Würde dagegen von 22 bis 6 Uhr nicht geflogen, gäbe es demnach nur rund 23 000 statt maximal 31 000 Jobs am BBI.

Die anderen beiden Gutachten resultieren aus einer Befragung der Fluggesellschaften. Sie listen den Nachtflugbedarf und den daraus resultierenden Lärm auf. Bei 30 Millionen Passagieren wären demnach rund 90 Flugbewegungen in den „Randzeiten“ notwendig, davon nach Auskunft der Flughafengesellschaft zwei Drittel in der Stunde von 22 bis 23 Uhr. Auf die „Kernzeit“ dagegen könnten die Airlines offenkundig verzichten, sagte Flughafensprecher Ralf Kunkel.

In der kommenden Woche ist die Erörterung zunächst den geladenen „Trägern öffentlicher Belange“ – wie Behörden und Kammern – sowie anerkannten Umweltverbänden vorbehalten. Als solcher ist neuerdings auch der Bürgerverein BVBB anerkannt, der seit den 90er Jahren gegen den Schönefeld-Ausbau kämpft.

Vom 14. bis 25. April werden dann Privatleute in den Saal mit 400 Plätzen gegenüber dem Bahnhof Schönefeld gelassen, sofern sie vorab eine der mehr als 36 000 eingegangenen Einwendungen geschrieben haben oder im betroffenen Gebiet wohnen. Sollte der Saal überfüllt sein, würden Ausweichtermine vergeben, kündigte die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg an, die die Anhörung leitet. Sie muss aus den vorgebrachten Argumenten eine „Planergänzung“ erarbeiten, gegen die wieder geklagt werden kann. Der Bau des Flughafens selbst lässt sich juristisch allerdings nicht mehr stoppen.

Weitere Infos online:

www.lubb-lbv.de

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