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Berlin: Neue Hundeverordnung: Wer seinen Kampfhund anmeldet, muss bis zu 500 Mark zahlen

Die neue Hundeverordnung, die dem Schutz vor Kampfhunden dienen soll, wurde gestern vom Senat beschlossen, wird heute im Amtsblatt veröffentlicht und tritt morgen in Kraft. Dann gilt für zwölf aufgezählte Kampfhunde-Rassen generell Leinen- und Maulkorbzwang, in Hundeauslaufgebieten nur Maulkorbzwang.

Die neue Hundeverordnung, die dem Schutz vor Kampfhunden dienen soll, wurde gestern vom Senat beschlossen, wird heute im Amtsblatt veröffentlicht und tritt morgen in Kraft. Dann gilt für zwölf aufgezählte Kampfhunde-Rassen generell Leinen- und Maulkorbzwang, in Hundeauslaufgebieten nur Maulkorbzwang. Darunter sind fünf Rassen, für die ab morgen Anzeigepflicht, Erlaubnisvorbehalt, Zucht- und Handelsverbot besteht. Die Sofortverordnung gilt bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes zur Hundehaltung und soll von gemeinsamen Einsatzgruppen der Polizei und Bezirke scharf kontrolliert werden. Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler kündigte ein gesetzliches Haltungsverbot dieser fünf Rassen an.

Was müssen Halter von Kampfhunden der Rassen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa-Inu tun? Sie müssen ihre Tiere sofort beim Veterinäramt des Wohnbezirks anmelden. Dort müssen sie dann binnen acht Wochen nachweisen, dass sie sachkundig mit dem Hund umgehen und der Hund friedlich ist. Der Halter muss ein polizeiliches Führungszeugnis und das Gutachten eines Sachverständigen über seinen Hund vorlegen. Eine Liste von Sachverständigen halten die Veterinärämter nach Angaben von Frau Schöttler bereit.

Erfüllt der Halter die Voraussetzungen, wird ihm zum Zeichen der Erlaubnis eine Plakette ausgehändigt, die der Hund am Halsband tragen muss. Der Kampfhund kommt seinen Herrn teuer. Die Anmeldebescheinigung kostet 60 Mark, das Führungszeugnis 20, das Sachverständigen-Gutachten um die 100 und die Plakette 100 bis 350 Mark, so Senatorin Schöttler. Erhält der Halter keine Erlaubnis, wird ihm der Hund entzogen. Frau Schöttler verwies auf das Tierheim Lankwitz und weitere behördlich genehmigte Quartiere. Aggressive Hunde könnten auf Anordnung des Amtstierarztes eingeschläfert, friedliche "weiter vermittelt" werden, aber nicht gegen Geld.

Die anderen sieben Rassen mit Leinen- und Maulkorbzwang sind: Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff. Für alle anderen Hunde ändert sich nichts. Wie bisher können für "gefährliche Hunde" im Einzelfall Auflagen vom Leinen- und Maulkorbzwang bis zum Entzug und zur Tötung erteilt werden. Leinenzwang herrscht in Treppenhäusern, bei Menschenansammlungen und Grünanlagen.

Verstöße gegen die Hundeverordnung können mit bis zu 10 000 Mark geahndet werden. Für die Kontrolle, die die Polizei nicht als ihre Aufgabe ansieht, wurde am Montagabend im Rat der Bezirksbürgermeister ein Kompromiss für zunächst ein halbes Jahr gefunden. Der Senat stellt den Bezirken 19 Überhangkräfte der Hauptverwaltung zur Verfügung und bezahlt weitere 19 Überhangkräfte der Bezirke. Gemischte Kontrollgruppen von Polizei und Ordnungsbehörden werden auf der Straße Streife gehen. Man habe "sehr viel" Kontrollpersonal, "über 100 Personen", sagte Frau Schöttler. Die Stärke der Einsatzgruppen und Intensität der Kontrollen hingen vom Stadtquartier ab. Dabei soll nicht sofort jedem Halter, der seiner Pflicht nicht nachkommt, das Tier entzogen werden. Man setzt auch auf Einsicht durch Belehrung. Die Polizei werde Leinen und Maulkörbe zum Einkaufspreis bereithalten, sagte Frau Schöttler. Sie verwahrte sich auch dagegen, dass nun massenhaft Kampfhunde ausgesetzt werden. Seit dem 30. Juni habe man fünf Kampfhunde aufgegriffen, davon einen mit einer Steuermarke. Die Tiersammelstelle des Tierheims Lankwitz sei durch Vertrag mit dem Senat zur Erstunterbringung für einige Tage verpflichtet. Dort seien derzeit 55 Boxen frei. Insgesamt gibt es nach Angaben der Senatorin 5000 bis 10 000 Kampfhunde in Berlin: "Die Dunkelziffer ist aber sehr hoch."

Die Hundeverordnung stieß aus unterschiedlichen Gründen auf Kritik. Die Polizei bildet in ihren sieben Direktionen zur Durchsetzung der der verschärften Hundeverordnung "Interventionsteams" aus je drei bis vier Beamten, vornehmlich Diensthundeführern. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Eberhard Schönberg, sagte, nötig seien 100 Beamte, die an anderer Stelle fehlten. Für den Hauptpersonalrat lehnte dessen Vorsitzender Eberhard Klang Kontrollstreifen aus dem Personalüberhang ab; Überhangkräfte seien für die gefährliche Aufgabe ungeeignet. Qualifizierte Kräfte müssten von Polizisten unterstützt werden.

Die Grünen-Abgeordnete Claudia Hämmerling kritisierte die Verordnung dagegen als zu dürftig angesichts des "Bedrohungspotenzials von Kampfhunden". Die Rassenliste sei eine "Kapitulationserklärung vor der Hundelobby". Die Grünen verlangen die Überprüfung der Halter "aller häufig beißenden Hunde". Die Elterninitiative Charlottenburg demonstrierte vor dem Roten Rathaus für ein "ein sofortiges Kampfhundeverbot".

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