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Alles im Griff? Berliner Hundehalter müssen zur Kontrolle.

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Pläne von Rot-Schwarz: Hundehalter müssen zur Eignungsprüfung

Als Alternative zur Kampfhundliste plant die Berliner Koalition einen Führerschein für Hunde einzuführen. Der Benimmkurs soll Hundebisse verhindern und gleichzeitig Geld einsparen.

Für Berlins Hundebesitzer soll künftig eine Führerscheinpflicht gelten. Nachdem die Formulierung im Koalitionsvertrag zum Thema Hundeführerschein noch vage war, gehen die Diskussionen um die konkrete Umsetzung nun richtig los. Als Alternative zu den umstrittenen Rasselisten herrscht fraktionsübergreifend Einigkeit über die Einführung einer Lizenz für Hundehalter. Durch diese sollen Bürger besser vor gefährlichen Hunden geschützt werden. Wie das Ganze aussehen soll, ist noch unklar. „Wir sind an dem Thema dran“, versichert Alexander Hermann, tierschutzpolitischer Sprecher der CDU. Aber wir wollen keine Schnellschüsse, sondern die kommenden Monate für Diskussionen nutzen.

Im Gespräch sind unterschiedliche Modelle. Ein Vorschlag sieht zunächst einen allgemeinen Leinenzwang nach Hamburger Vorbild vor. Wer seinen Hund dann ohne Leine laufen lassen möchte, muss eine Lizenz vorweisen können. „Das ist aber in der Überprüfung schwer umsetzbar“, meint Alexander Hermann. Nach derzeitigem Stand würde der Führerschein wohl ausschließlich für große Hunde gelten. Erst ab einer Schulterhöhe von 40 Zentimetern und einem Gewicht von 20 Kilogramm müssten Besitzer ihre Tiere dann zur amtlichen Prüfungsstelle bringen. „Es gibt viele offene Fragen und praktische Probleme, die wir im Vorfeld ausräumen möchten“, sagt der tierschutzpolitische Sprecher der SPD, Daniel Buchholz. Dass es funktionieren kann, zeige aber der Blick in den Norden.

In Niedersachsen ist ein ähnliches Gesetz bereits verankert. Hier müssen Hundehalter eine Prüfung bei einer zugelassen Stelle ablegen, wenn ihr Hund ein Alter von sechs Monaten erreicht hat. Dabei ist wie beim Autoführerschein ein praktischer und ein theoretischer Teil zu absolvieren. „Das niedersächsische Modell dient in jeden Fall als Grundlage bei den Beratungen“, berichtet Buchholz. Derzeit warte man auf einen Gesetzesentwurf der Amtstierärzte, der in den kommenden Tagen vorgestellt werden soll.

Unklar ist derzeit, wie eventuelle Prüfungen aussehen könnten. Klaus Lüdcke, der Tierschutzbeauftragte des Senats, spricht sich für spezielle Schulungsprogramme aus. Hier würden Halter im Umgang mit ihrem Tier trainiert werden und Tipps zu Ernährung und Erziehung der speziellen Rasse erhalten. „Am Ende könnte ein zertifizierter Prüfer das Wissen abfragen und die Lizenz ausgeben“, schlägt der ehemalige Tierarzt vor. Den Zeitaufwand schätzt er auf knapp 20 Stunden. Damit wäre „der Quatsch mit den Kampfhundlisten Geschichte“, freut sich der Hundehalter. Die Listen seien willkürlich gewesen in der Bewertung. Die Statistiken zeigten, dass der Großteil der Bissvorfälle nicht auf Kampfhunde zurückgehe.

Auch Stephanie Eschen vom Tierschutzverein für Berlin hält von der Stigmatisierung bestimmter Rassen nichts und spricht sich für den Führerschein aus. „Sogenannte Listenhunde verbringen im Schnitt 530 Tage im Tierheim, während Hunde, die nicht auf der Rasseliste stehen, nur durchschnittlich 100 Tage ohne neuen Besitzer bleiben.“ Eschen sagt, eine Abschaffung der Liste würde vor allem den Tieren zugutekommen.

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