zum Hauptinhalt

Zwei in Berlin in der so genannten Sicherungsverwahrung einsitzende Schwerverbrecher, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu entlassen sind, sollen in gut vier Monaten freikommen.

Von Lars von Törne
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })