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Seit dem Vormittag wird in Leipzig verhandelt.

© Jan Woitas /dpa

Update

Bundesverwaltungsgericht entscheidet: DDR-Flüchtlinge können für Gesundheitsschäden entschädigt werden

1988 flüchtete der Mann nach West-Berlin, bis heute leidet er unter den Erlebnissen. Für die gesundheitlichen Schäden kann er Entschädigung verlangen.

In einer kalten, nebligen Dezembernacht 1988 fliehen zwei Brüder nach West-Berlin. Sie überwinden die stark gesicherte DDR-Grenze bei Teltow-Sigridshorst am südwestlichen Stadtrand. Die dramatische Erfahrung habe einen der Männer traumatisiert, sagt dessen Anwalt Thomas Lerche. Er beantragte für den heute 56-Jährigen beim brandenburgischen Innenministerium eine Entschädigung. Die Behörde lehnte ab. Auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam blieb ohne Erfolg. Am heutigen Mittwoch hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die an der Grenze der ehemaligen DDR durchgeführten Grenzsicherungsmaßnahmen rechtsstaatswidrig waren, weswegen gesundheitliche Schäden, die dadurch entstanden sind, grundsätzlich entschädigt werden müssen.

„Die Brüder haben mehrere Stunden in geduckter Haltung im Schlamm im Sperrgebiet gewartet“, sagte der Rechtsanwalt, der den DDR-Flüchtling vor Gericht vertrat. In den frühen Morgenstunden hätten sie Metallgitterzäune mit Hilfe von Bolzenschneidern überwunden. Mit Leitern seien beide dann über weitere Zäune geklettert. Zum Schutz vor dem Stacheldraht hatten sie sich demnach mehrere Lagen Kleidung übergezogen. Sie hätten auch Alarm ausgelöst, doch wegen des Nebels seien sie zunächst nicht entdeckt worden.

"Er litt Todesangst"

Der damals 26-Jährige blieb aber mit seiner Kleidung im letzten Zaun der Grenzanlage hängen. Zwei Wachen hätten ihn mit Maschinengewehren bedroht, jedoch nicht geschossen. „Er litt Todesangst“, so der Anwalt. Der gelernte Rohrverleger konnte sich befreien, rannte in die sogenannten „Andrews Barracks“, eine nahe Kaserne des US-Militärs. Körperlich unverletzt kam der Flüchtling in das Notaufnahmelager Marienfelde.

Zwölf Stunden dauerte die Flucht. Die seelischen Beeinträchtigungen forderten seinen Mandanten bis heute heraus, so sein Anwalt: Er sei misstrauisch, reizbar, ihn überkämen plötzlich Wutanfälle, er habe Alpträume. Darum fordert er für den früheren Flüchtling eine Rehabilitierung und Grundrente auch wegen der psychischen Erkrankung.

Das Verwaltungsgericht in Potsdam hatte bei seiner Ablehnung argumentiert, die Grenzsicherung der DDR habe sich nicht individuell gegen den Flüchtenden gerichtet. Vielmehr dürfte sie gegen die gesamte DDR-Bevölkerung gerichtet gewesen sein. Zudem bestehe kein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, da keine Nachteile erkennbar seien. Damit gab sich der 56-Jährige nicht zufrieden und bekam nun vom Bundesverwaltungsgericht recht. Demnach würden die Annahmen des Verwaltungsgerichts Potsdam, wonach Grenzsicherungsmaßnahen der DDR lediglich abstrakt-generell gegen die Gesamtheit der Bevölkerung gerichtet gewesen seien, gegen Bundesrecht verstoßen. Die Maßnahmen hätten sich viel eher gegen den DDR-Flüchtling individuell gerichtet und hätten zudem auch zu gesundheitlichen Schädigungen geführt, die er schlüssig dargelegt habe. dpa

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