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Jan-Ulrich Weiß (AfD) wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

© dpa

Brandenburg: AfD-Abgeordneter beschäftigt dienstunfähige Beamtin

Jan-Ulrich Weiß beschäftigt eine frühpensionierte Beamtin der Polizei Berlin. Er will ihren Lohn erstattet bekommen, doch sie wurde als dienstunfähig eingestuft.

Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß hat Ärger mit der Parlamentsverwaltung. Der Grund: Der 43-Jährige hat eine frühpensionierte Beamtin der Polizei Berlin als Wahlkreismitarbeiterin eingestellt und will nun – wie üblich bis zu einer Grenze von 4000 Euro pro Monat – vom Landtag die Lohnkosten erstattet bekommen. Doch die Parlamentsverwaltung hat Bedenken. Denn die 44-Jährige, die seit Dezember 2017 bereits für die AfD-Fraktion tätig war, ist von der Polizei im November 2017 pensioniert worden – wegen Dienstunfähigkeit könne sie weder in der Verwaltung noch im Vollzugsdienst arbeiten, wie es im Ruhestandsbescheid steht. Einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung bestätigte der Landtag.

Bei der Fraktion übernahm sie in 20 Wochenstunden für 1200 Euro im Monat Büroarbeiten, die sie nach Feststellung des Amtsarztes bei der Polizei nicht mehr erledigen konnte. Im Mai schloss Weiß mit ihr einen Vertrag: für einen Bürojob 13 Stunden pro Woche. Der Landtag hat wegen der ärztlichen Gutachten Bedenken, dass die Frau dazu in der Lage ist. Weiß entgegnet, die Mitarbeiterin schaffe das. Er habe Anspruch auf die Erstattung des Lohns durch den Landtag. Ob der Landtag dies verweigern kann, ist unklar. Der Vertrag von Weiß mit der Mitarbeiterin ist privatrechtlich.

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Allerdings könnte die Berliner Polizei den AfD-Job der Frau blockieren und ihr die Pension streichen. Weiß war 2014 mit einer antisemitischen Karikatur aufgefallen und war im November 2017 als Nachfolger von Alexander Gauland, der im Bundestag die AfD-Fraktion führt, in den Landtag eingezogen. Das Landgericht Neuruppin verurteilte Weiß im Februar nach einem Millionenschmuggel von Zigaretten wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall zu 22 Monaten Haft auf Bewährung. Und ihm wurde die Ausübung öffentlicher Ämter verboten. Sein Mandat hat Weiß aber noch – weil er Revision einlegte, ist das Urteil bislang nicht rechtskräftig.

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