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Zahirat „Hassan“ Juseinov, Co-Trainer und Spieler der Flüchtlingsmannschaft Welcome United 03.

© Oliver Mehlis/dpa

Update

Potsdamer Flüchtlingsmannschaft "Welcome United 03": Geplante Abschiebung von Fußballer wird Thema für Härtefallkommission

Der Co-Trainer von „Welcome United 03“ soll keine Duldung mehr erhalten. Jetzt prüfen die Härtefallkommission und die Stadt Potsdam den Fall.

Ein aus Mazedonien stammender, von Abschiebung bedrohter Fußballtrainer des Vorzeige-Flüchtlingsteams „Welcome United 03“ wird Thema für die Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber. Ein entsprechender Antrag sei eingegangen, bestätigte am Montag Innenministeriumssprecher Ingo Decker. Zahirat „Hassan“ Juseinov lebt mit seiner Frau und vier Kindern seit 2010 in Potsdam und hat Asyl beantragt

Die Kommission werde sich in einer ihrer nächsten Sitzungen mit dem Fall beschäftigen. Allerdings ist fraglich, ob die Kommission Juseinov helfen kann – denn sie besitzt klare Ausschlusskriterien, in welchen Fällen sie nicht aktiv wird. Das gilt etwa für Ausländer, „die im Rahmen des ausländer- oder asylrechtlichen Verfahrens falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht“ haben. Am Montag wurde bekannt, dass der 35-Jährige bei seiner Einreise 2010 eine falsche Identität angegeben haben soll und deswegen später verurteilt wurde. Parallel dazu bestätigte die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) einen Strafbefehl wegen Diebstahls von Videospielen aus dem Jahr 2012, hier musste Juseinov eine geringe Geldsumme als Strafe zahlen.

Woidke setzte sich für ihn ein

Er selbst räumte die Probleme mit der Justiz ein. Allerdings seien im Fall der Einreise die Pässe aller Familienmitglieder gestohlen worden, so Juseinov. Ebenso habe er Sorge davor gehabt, wieder ausgewiesen zu werden. Zu dem Diebstahl sagte er, diesen habe eine andere Frau zu verantworten, die für seine Lebensgefährtin und ihn kurz den Kinderwagen übernommen und dabei die Videospiele gestohlen habe.

Er habe das nicht mitbekommen und sei an der Kasse erwischt worden. „Ich konnte nicht das Gegenteil beweisen.“ Letztlich habe er den Strafbefehl akzeptiert. Ausschlusskriterium für die Härtefallkommission sind „Straftaten von erheblichem Gewicht“. Laut der Berliner Rechtsanwältin für Aufenthalts- und Asylrecht, Berthe Obermanns, zählt „ein kleiner Diebstahl“ nicht dazu.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass dem Co-Trainer von Deutschlands erster Füchtlingsfußballmannschaft „Welcome United 03“ die Abschiebung droht. In der Folge hatte sich Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) für Juseinov eingesetzt, bei einer Online-Petition kamen mehr als 2400 Unterstützer zusammen.

Am Dienstag Gespräch mit Ausländerbehörde

Juseinov und seine Familie leben mit dem Rechtsstatus der Duldung in Deutschland. Diese soll jetzt auslaufen, somit droht der Familie die Abschiebung. Ministeriumssprecher Decker sagte, dass Abschiebefälle, die in der Härtefallkommission behandelt werden, weiter einen zeitweiligen Schutz vor Ausweisung erhalten. Juseinov selbst sagte, er habe Angst. Für ihn als Roma sei Mazedonien kein sicheres Land. Die Stadtverwaltung, deren Ausländerbehörde für Juseinov zuständig ist, teilte mit, das der Sachverhalt geprüft würde. Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) sagte, Potsdam müsse Bundesgesetze einhalten. Zwar habe sich Juseinov um den Sport verdient gemacht, das aber begründe keine Ausnahme.

Am Dienstag soll Juseinov mit der Ausländerbehörde ein Beratungsgespräch haben. Unter anderem prüft die Verwaltung, ob der Paragraph 25a des Aufenthaltsgesetzes für die Familie zur Anwendung kommen könnte. Demnach kann die Aufenthaltserlaubnis einem jugendlichen geduldeten Ausländer erteilt werden, wenn er zur Schule geht und schon vier Jahre in Deutschland wohnt.

Auch seine Eltern können diesen Status erhalten, aber nur wenn „der Lebensunterhalt eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert ist“. Nach eigenem Bekunden ist Juseinov bei einer Straßenreinigungsfirma angestellt. (mit dpa, epd)

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