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Schulkinder auf dem Weg zur Schule. (Symbolbild)

© IMAGO/Michael Gstettenbauer/IMAGO/Michael Gstettenbauer

Prüfung statt Probejahr: Elternvertreter kritisieren geplanten Eignungstest für Gymnasiasten in Berlin

Künftig sollen Schulkinder in Berlin einen Eignungstest absolvieren müssen, um aufs Gymnasium gehen zu können. Das reiche jedoch nicht aus, meinen Elternvertreter.

Elternvertreter sehen die Ankündigung von CDU und SPD kritisch, das Probejahr an Gymnasien künftig durch Eignungstests ersetzen zu wollen. Solche Tests seien fragwürdig, sagte der Berliner Landeselternausschussvorsitzende Norman Heise der Deutschen Presse-Agentur.

Die Ergebnisse spiegelten nur die Leistung von einem einzelnen Tag wider und nicht die der Schülerinnen und Schüler in sechs Jahren Grundschule. Hinzu komme, dass sich inzwischen geradezu eine Beraterindustrie entwickelt habe, die Kinder für solche Tests fit machen solle. „Wir stellen das sehr infrage.“

Die Einigung von CDU und SPD im Koalitionsvertrag zu diesem Thema reicht aus Sicht des Elternausschusses jedenfalls nicht aus. „Wir sehen da noch nicht wirklich die Lösung“, sagte Heise. „Wir brauchen eine konzeptionelle Erklärung dazu, was geprüft werden soll, wie lange diese Tests dauern, was sie umfassen und wie Vorleistungen aus der Grundschule eine Berücksichtigung finden“, so der Elternvertreter. „Ausschließlich auf einen Test zu setzen, klingt in unseren Ohren nicht richtig.“

Die bisherige Praxis, Kinder auf dem Gymnasium zunächst ein Probejahr absolvieren zu lassen, sei allerdings ebenfalls kritisch zu sehen. Häufig hätten Gymnasien sie benutzt, um sich der Schüler zu entledigen, die sie sowieso nicht haben wollten.

Die von CDU und SPD im Koalitionsvertrag festgehaltene Abschaffung der bisher obligatorischen Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss an Gymnasien halten die Elternvertreter dagegen für vernünftig. „Das fordern wir schon seit Jahren“, sagte Heise.

Allerdings seien noch Fragen offen. „Welchen Schulabschluss haben diejenigen, die das Gymnasium verlassen, nachdem sie die Klasse zehn erfolgreich abgeschlossen haben? Was passiert, wenn sie diesen Abschluss nicht erreicht haben? Antworten dazu finden sich im Koalitionsvertrag noch nicht.“ (dpa)

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