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Bei der Berliner Justiz hatte der Jurist Maik B. mit seiner Bewerbung keinen Erfolg.

© dpa

Rechtsextremismus: Neonazi-Richter fiel in Berlin durch

In Bayern wurde ein Proberichter wegen seiner Neonazi-Vergangenheit aus dem Staatsdienst entlassen. Nach Tagesspiegel-Informationen hatte sich Maik B. zuvor auch in Berlin beworben - wurde aber wegen schlechter Noten abgelehnt.

Der Proberichter mit Neonazi-Vergangenheit, der jetzt in Bayern entlassen wurde, hatte zuvor in Berlin vergeblich versucht, in den Richterdienst zu gelangen. Nach Tagesspiegel-Informationen hat sich Maik. B., Frontmann der Neonazi-Band „Hassgesang“, vor einem Jahr in der Hauptstadt beworben – er ist aber vom Kammergericht wegen zu schlechter Noten abgelehnt worden. Zu einer weiteren Eignungsprüfung ist es daher bei ihm nicht gekommen.

Vermutlich hätte er diese auch nicht überstanden: In Berliner Justizkreisen ist bekannt, dass bei Kandidaten für Stellen als Richter oder Staatsanwälte regelmäßig eine Google-Abfrage durchgeführt wird. Angesichts der Bekanntheit der Band in der rechtsradikalen Szene wäre seine Vergangenheit wohl spätestens dabei ans Licht gekommen.

Der Jurist war Anfang November 2013 am Amtsgericht im bayerischen Lichtenfels zum Richter auf Probe ernannt worden. Er stammt aus Teltow und hat an der Freien Universität Jura studiert, während er als Kopf der Neonazi-Band bekannt wurde. „Hassgesang“ stand seit 2003 für zehn Jahre im Visier des Brandenburger Verfassungsschutzes. Sein Ortswechsel in den Süden wurde den bayerischen Verfassungsschützern mitgeteilt, allerdings offenbar ohne Hinweise auf Ausbildung oder etwaige Berufsabsichten.

Neonazi-Richter Maik B.: In Bayern ist der Fall zum Politikum geworden

Am Dienstag wurde Maik B. entlassen, wie es scheint, mit seinem Einverständnis. Am Gericht in Lichtenfels war die Personalnot offenbar groß. In der Lokalpresse hieß es, Maik B. sei „sehnsüchtig erwartet“ worden. Möglich, dass die Bewerber-Anforderungen deshalb etwas milder beurteilt wurden, als es sonst üblich ist. In Berlin wird erwartet, dass Bewerber mindestens 7,5 Punkte im Ersten und 8,5 Punkte im Zweiten Staatsexamen erreichen („befriedigend“). In Bayern konzentriert man sich auf das Zweite Examen und verlangt eine „überdurchschnittliche“ Qualifikation. Viele Bundesländer lassen auch weniger Punkte gelten, wenn Richter-Anwärter besondere Qualifikationen mitbringen, etwa durch zuvor ausgeübte Jobs oder Ämter.

In Bayern ist der Fall zum Politikum geworden. Justiz- und Innenministerium sollen prüfen, ob es für Richterjobs künftig Regelanfragen beim Verfassungsschutz geben muss. Nach den schlechten Erfahrungen mit dem so genannten „Radikalenerlass“, der sich vor allem gegen Linksextremisten richtete, war dies Anfang der neunziger Jahre abgeschafft worden. Auch in Berlin gibt es keine Regelanfragen.

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