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Berlin: Rettung vor der Zwangsheirat

Innensenator lässt abgeschobene Türkin nach Protesten wieder nach Berlin einreisen. Eltern hatten falschen Asylantrag gestellt

Die im März in die Türkei abgeschobene Nasima El-Zein darf wieder nach Berlin zurückkehren. Dies teilte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gestern im Abgeordnetenhaus mit. Der 23-jährigen Frau drohe in der Türkei möglicherweise die Zwangsverheiratung durch ihren Vater, begründete Körting seinen Sinneswandel. Der Fall hatte nach Medienberichten Aufsehen erregt. Nach Angaben der jungen Frau wurde sie auch immer wieder von ihrem Vater geschlagen.

Vor der Abschiebung hatte sich die Härtefallkommission für ein Bleiberecht der Türkin ausgesprochen, Körting war dieser Empfehlung jedoch nicht gefolgt. „Diese Person hat kein Aufenthaltsrecht. Punkt“, sagte Körting gestern im Innenausschuss. Trotz dieser nach seinen Angaben eindeutigen Rechtslage habe er jetzt aus „humanitären Gründen“ anders entschieden. Die Eltern von Nasima hatten, als sie 1993 in Berlin einen Asylantrag stellten, ihre wahre türkische Identität verschleiert und sich als staatenlose Kurden ausgegeben, die nicht abgeschoben werden können. Diese falsche Identitätsangabe hatte Nasima El-Zein auch als Erwachsene beibehalten.

Die CDU kritisierte die Entscheidung scharf: „Es ist enttäuschend, dass dieser Betrug legalisiert wird“, sagte der CDU-Abgeordnete Frank Henkel. Der Parlamentarier Kurt Wansner (CDU) sagte, „dann können wir ja alle jungen Damen aus der Türkei nach Deutschland holen“. Alle anderen Parteien begrüßten die Entscheidung dagegen. Der grüne Abgeordnete Benedikt Lux betonte, dass die Abschiebung der Frau „rechtswidrig“ gewesen sei. Der Fall war auf Antrag der Grünen-Fraktion im Innenausschuss behandelt worden. Im Abgeordnetenhaus hatten auch die Fraktionen der Grünen und der Linkspartei Körting aufgefordert, die Abschiebung rückgängig zu machen.

Körting sagte, die Entscheidung sei „in dubio pro reo“ gefallen, also „im Zweifel für den Angeklagten“. Die CDU warf Körting vor, die Entscheidung alleine auf Basis eines Zeitungsartikels getroffen zu haben, in dem von einer bevorstehenden Zwangsheirat die Rede war. Körting räumte ein, vom türkischen Generalkonsulat „keine schriftliche Antwort“ bekommen zu haben. Die Frau werde jetzt unter ihrem echten Namen Nesrin Tekin wieder einreisen, müsse aber eine Integrationsvereinbarung unterschreiben. Darin müsse sie versichern, dass sie für ihren Unterhalt selbst sorgen werde. Integrationsvereinbarungen sind seit der neuen Bleiberechtsregelung nicht unüblich.

Andrea Schwendner aus der Härtefallkommission freute sich über die Entwicklung: „Das ist wunderbar. Jetzt muss geprüft werden, ob man Nasima nicht doch eine Aufenthaltsgenehmigung nach der Bleiberechtsregelung erteilen kann.“ Die junge Frau brauche in Berlin eine dauerhafte Perspektive. Sie sei in Berlin gut integriert gewesen und habe sich „nichts zu Schulden kommen lassen“. Und man dürfe die Kinder nicht für die Fehler der Eltern bestrafen. Andrea Schwendner setzt sich seit längerer Zeit für die Familie von Nasima El-Zein und Menschen in einer vergleichbaren Situation ein. Dass jemand erst abgeschoben und dann wieder zurückgeholt würde, komme nur sehr selten vor, sagte Schwendner.

Nasimas Cousin, Osman Tekin, flog gestern nach Iskenderun in der Südtürkei. Die Reise war seit längerem geplant. Jetzt hofft er, seine Cousine noch diese Woche mit nach Berlin zurückzubringen. Die Abschiebung sei zwar nicht aufgehoben, teilte die Innenverwaltung mit. Die Sperrfrist für eine Wiedereinreise jedoch mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nasima darf jetzt mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreisen. Innensenator Körting schloss es jedoch aus, der jungen Frau einen Aufenthaltstitel zu gewähren. Sie bekomme „eine Chance, nicht mehr“, sagte Körting.

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