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Damit das Abgeordnetenhaus handlungsfähigt bleibt, auch wenn Parlamentarier ausfallen, soll die Grenze der Beschlussfähigkeit abgesenkt werden.

© Fabian Sommer/dpa

Parlament und Pandemie: Schnelltests für Mitglieder des Abgeordnetenhauses

Damit das Parlament weiter zusammentreten kann, dürfen sich Abgeordnete künftig testen lassen. Auch der Weg für eine Verfassungsänderung scheint nun frei.

Im Streit um die Frage, wie das Abgeordnetenhaus auch in der Pandemie arbeitsfähig bleibt, zeichnet sich eine Lösung ab. Das berichteten Teilnehmer einer Sitzung des Krisenstabs im Parlament am Donnerstag übereinstimmend. Demzufolge wird eine bereits im Frühjahr vereinbarte Regelung zum sogenannten Pairing in Ausschüssen ab dem kommenden Montag wieder angewandt. Auch Schnelltests für Abgeordnete und Mitarbeiter sind vorgesehen.

Statt wie üblich 19, werden künftig nur noch 12 Abgeordnete persönlich an den Ausschusssitzungen im Abgeordnetenhaus teilnehmen. Die übrigen sieben werden per Videokonferenz zugeschaltet und können so Redebeiträge vorbringen. Die Abstimmungen erfolgen vor Ort, die Mehrheitsverhältnisse der Fraktionen bleiben gewahrt.

Die Regelung war zuletzt ausgelaufen, nachdem Frank-Christian Hansel, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, ihrer Fortsetzung zunächst zugestimmt hatte, dann aber von seiner Fraktion zur Umkehr gezwungen worden war. Am Donnerstag stimmte Hansel erneut zu, für die Ein- und Fortführung des Pairings bedurfte es der Einstimmigkeit.

Bewegung zeichnet sich auch in einer anderen, seit Monaten allen voran zwischen SPD und CDU auf der einen und Grünen und Linken auf der anderen Seite debattierten Frage ab. Übereinstimmenden Angaben zufolge ist absehbar, dass die bis dato geltende Untergrenze für die Beschlussfähigkeit des Plenums herabgesetzt wird.

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Statt wie bislang 81 Abgeordnete, müssten künftig nur noch mindestens 40 Abgeordnete anwesend sein, damit das Parlament beschlussfähig ist. Nötig ist eine Verfassungsänderung, weil die Beschlussfähigkeit des Abgeordnetenhauses – anders als beispielsweise im Bundestag – darin geregelt ist. Aufgrund dieser Hürde und der für eine Verfassungsänderung nötigen Zweidrittelmehrheit im Parlament taten sich die Fraktionen bislang so schwer damit, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Verfassung könnte noch in diesem Jahr geändert werden

Nun aber könnte alles ganz schnell gehen. Nachdem Grüne und Linke bereits vor der Sitzung des Krisenstabs Verhandlungsbereitschaft angedeutet hatten, verständigten sich Vertreter aller Fraktionen – mit Ausnahme der AfD – auf das weitere Vorgehen. Demnach soll ein erster Entwurf für die Verfassungsänderung zunächst zwischen den Koalitionsfraktionen abgestimmt und dann CDU und FDP vorgelegt werden. Am kommenden Dienstag sollen die Fraktionen in ihren jeweiligen Sitzungen über den Entwurf beraten, bereits am Donnerstag könnte sich das Plenum in Erster Lesung damit befassen.

Eine Abstimmung und Verabschiedung der nach dem Willen aller zeitlich befristeten Verfassungsänderung könnte am 10. Dezember, dem letzten Plenartag des Jahres, über die Bühne gehen. Vorausgesetzt, dann können die nötigen 107 Abgeordneten an der Sitzung teilnehmen.

Damit das klappt, sollen Abgeordneten sowie Mitarbeitern der Parlamentsverwaltung und der Fraktionen künftig Schnelltests auf das Coronavirus zur Verfügung stehen. So soll die Arbeitsfähigkeit des Abgeordnetenhauses sichergestellt werden, erklärte Parlamentsprecher Ansgar Hinz. Für den Zeitraum bis zum 10. Dezember stünden laut aktuellen Planungen zehn Termine für Schnelltests bereit. Weitere könnten folgen, erklärte Hinz

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