Die Ermittlungen gegen eine Musiklehrerin am Emmy-Noether-Gymnasium in Köpenick wegen eines möglichen Verstoßes gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“) sind eingestellt worden. Dies teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, dem Tagesspiegel am Montagabend mit.
Es liegt den Erkenntnissen nach kein strafbares Verhalten vor. Der Pädagogin war vorgeworfen worden, sie habe Schüler das „Horst-Wessel-Lied“ singen lassen, die frühere Parteihymne der NSDAP. Die Lehrerin soll die Schüler auch aufgefordert haben, „marschieren zu imitieren“. Das „Lied“ ist seit Ende des Zweiten Weltkriegs verboten.
Laut Polizei ist es unter bestimmten Umständen laut Gesetz erlaubt, die Propagandamittel in Lehre, Forschung, Kunst oder Berichterstattung zu verwenden. Die Sprecherin der Senatsbildungsverwaltung, Beate Stoffers, sagte, die Lehrerin habe angegeben, dass sie das Lied im Zusammenhang mit der Behandlung von Bertolt Brechts Gedicht „Der Kälbermarsch“ durchgenommen habe. Das Brecht-Gedicht sei eine Parodie auf das Horst-Wessel-Lied und ohne dieses nicht verständlich.
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