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Senat: Kein Ausschluss von Aufträgen wegen NPD-Geschäften

Der Berliner Senat sieht keinen Grund, Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen, die Geschäfte mit Rechtsextremisten machen. Öffentliche Aufträge seien diskriminierungsfrei zu vergeben.

Berlin - Bieter könnten nur dann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, "wenn begründete Zweifel an ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bestehen", erklärte der Wirtschafts-Staatssekretär Volkmar Strauch (SPD) auf eine Parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion.

Der FDP-Abgeordnete Björn Jotzo hatte den Senat gefragt, wie er zu Äußerungen des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Christian Gaebler, stehe, dass Unternehmen, die "Geschäfte mit Rechtsextremisten machen", künftig nach Möglichkeit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden sollten.

Dafür sieht Strauch keine rechtliche Grundlage. "Geschäftskontakte mit legalen Organisationen können solche Zweifel nicht begründen." (tso/dpa)

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