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Heinz Buschkowsky.

© dpa

Streit um Mitarbeit an Buschkowsky-Buch: Senat wirft Bezirksamt lasche Kontrollen vor

Vier Bedienstete halfen Bürgermeister Buschkowsky bei seinem umstrittenen Buch. Die Innenverwaltung hat jetzt klargestellt: Die Nebenjobs wurden nicht ausreichend kontrolliert. Denn wenn Beamte dabei waren, fehlte ihnen die erforderliche Genehmigung.

Heinz Buschkowsky (SPD) und sein Bezirksamt lagen falsch mit ihrer Ansicht, Hilfsarbeiten von Beamten für dessen Bestseller „Neukölln ist überall“ müssten von der Behörde nicht genehmigt werden. In einem Schreiben an den Bezirk stellte die Senatsinnenverwaltung jetzt klar, dass Recherche, Korrektur und Abtippen keine schriftstellerischen Tätigkeiten seien und demnach als Nebenjobs bei Beamten genehmigt werden müssten. Buschkowsky hatte vier Bedienstete mit privat bezahlten Nebenjobs für sein Buch beauftragt. Wie viele Beamte darunter waren, verschweigen der Bürgermeister und sein Amt. Gab es welche, wären sie demnach ohne die nötige Erlaubnis für ihren Chef tätig geworden.

Nachdem bekannt wurde, dass Buschkowsky Untergebene für sein Buch beschäftigt hat, leitete die Innenverwaltung von Senator Frank Henkel (CDU) ein bezirksaufsichtliches Verfahren ein. Das Ergebnis: In der Neuköllner Behörde wurde die Kontrolle der Nebenjobs von Beamten zu lasch gehandhabt, jedenfalls soweit es um Mitarbeit am Buschkowsky-Buch ging. Das Bezirksamt hatte sich damit verteidigt, Zuarbeiten für Schriftsteller müssten Beamte als Nebenjob lediglich anzeigen, nicht aber genehmigen lassen. „Ihre Auffassung ist nicht zutreffend“, musste es sich jetzt von Henkels Behörde belehren lassen. Denn die Genehmigungsfreiheit gelte nur für die „freie, unabhängige und eigenständige geistige Leistung“.

Die Bezirksaufsicht soll nicht vergangenes Fehlverhalten ahnden, sondern die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln sicherstellen. Entsprechend wurde das Bezirksamt gemahnt, in künftigen Fällen „anhand der aufgezeigten Kriterien“ genauer zu prüfen, ob Buch-Nebenjobs amtlich genehmigt werden müssen. Das Vertrauen darin scheint etwas erschüttert worden zu sein, denn Henkels Beamten wiesen ausdrücklich darauf hin, dass bei allen Mitarbeitern – nicht nur bei Beamten – „alle Informationen über Art, Inhalt und Umfang“ von Nebenjobs einzuholen sind, um deren Zulässigkeit beurteilen zu können.

Die Neuköllner Behörde weigert sich weiterhin mitzuteilen, ob die Nebenjobs tatsächlich außerhalb der amtlichen Arbeitszeit erbracht wurden. Sie verwies lediglich auf eine Mitteilung des Bürgermeisters, dessen private Verträge hätten dies so vorgesehen. Prüfen will man die Fälle offenbar nicht. Buschkowsky sagt seinem Amt nach wie vor auch nicht, welche Bedienstete er beschäftigt hat – er hält dies für seine Privatsache, obwohl das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dem Bürgermeister in einem Beschluss vor zwei Wochen eine umfassende Aufklärungspflicht auferlegt hat.

Offen ist auch, ob die vier Bediensteten ihren Nebenjob zumindest angezeigt haben. Buschkowsky hatte zwar erklärt, er gehe davon aus. Wann dies jedoch geschehen sein soll, bleibt vorerst ein Geheimnis des Bezirksamts. Eine Auskunft dazu wird verweigert.

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