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Tegel: Flughafen-Frau wurde nach Finnland ausgeflogen

Die Odyssee der psychisch kranken 41-jährigen Finnin, die seit Dezember 2008 auf Berlins Flughäfen Tegel und Schönefeld lebte, hat ein Ende gefunden: Wie am Montag bekannt wurde, ist sie am vergangenen Freitag nach Finnland ausgeflogen worden.

Die Odyssee der psychisch kranken 41- jährigen Finnin, die seit Dezember 2008 auf Berlins Flughäfen Tegel und Schönefeld lebte, hat ein Ende gefunden: Wie erst gestern bekannt wurde, ist sie am vergangenen Freitag nach Finnland ausgeflogen worden. Dort wurde sie in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Ausreise der Frau, die dem Vernehmen nach gegen ihren Willen erfolgte, ermöglichte ein Beschluss des Amtsgerichtes Wedding, der zuvor gefasst wurde. Die Richter genehmigten, dass sie in ihr Heimatland gebracht und dort behandelt werden dürfe. Zuvor hatten sich die Behörden von Finnland und Berlin in einer juristischen Auseinandersetzung gestritten, ob die bizarre Lebenssituation der verwirrten Frau auf den Flughäfen zwangsweise oder nur mit ihrem Einverständnis beendet werden dürfe.

Wie berichtet, hatte sich die Frau monatelang Tag und Nacht vor allem auf dem Flughafen Tegel aufgehalten und dadurch öffentliche Aufmerksamkeit und Besorgnis ausgelöst. In den vergangenen Wochen war es ihr gesundheitlich sichtlich schlechter gegangen. Vor ihrer Ausreise nach Deutschland Anfang Dezember vergangenen Jahres war sie bereits in Finnland in psychiatrischer Behandlung gewesen. Offenbar flog sie dann auf eigene Faust nach Berlin-Tegel, wo ihr vermutlich ein Koffer mit all ihren Habseligkeiten gestohlen wurde. Danach verbrachte sie ihre Zeit in den Terminals, wusch sich auf den Toiletten und fiel anfangs durch ihr gepflegtes Äußeres und ihre intelligente Ausdrucksweise kaum auf. Doch um so länger sie ihre psychiatrischen Medikamente nicht mehr nahm, verstärkten sich ihre Wahnvorstellungen und gesundheitlichen Probleme. Eine Rückkehr nach Finnland lehnte sie aber offenbar bis zuletzt ab.

Dass die Frau psychisch krank sei – darüber waren sich die Behörden und Ärzte in Finnland und Berlin einig. Doch während sie die Finnen deshalb umgehend und zur Not auch zwangsweise in ihre Heimat zurückbringen und dort in Behandlung geben wollten, lehnten die Berliner Behörden dies ab. Aus Sicht der Finnen kam das einer unterlassenen Hilfeleistung gleich. Die Frau müsse dringend medikamentös eingestellt und fachlich betreut werden, so ihre Argumentation. Außerdem sei sie durch Realitätsverlust vor allem nachts akut gefährdet. Die Berliner Behörden konterten mit einem ärztlichen Gutachten, das während eines kurzen Klinikaufenthaltes der Frau Anfang des Jahres angefertigt worden war. Danach wurde ihr Medikamentenbedarf nicht als dringend angesehen. Sie stelle auch keine Gefahr für sich und andere da, hieß es. Angesichts dieses Ergebnisses könne man die Frau nach deutschem Recht weder gegen ihren Willen stationär behandeln noch in ihre Heimat schicken, schlussfolgerten die zuständigen Berliner Justiz- und Bezirksverwaltungen.

Erst ein neuerliches ärztliches Gutachten, das von Berliner Seite in Auftrag gegeben wurde, brachte den Umschwung. Man habe die Ausreise und Betreuung in einer finnischen Klinik auf der Grundlage dieses Gutachtens sowie nach einer Anhörung der Frau genehmigt, teilte das Amtsgericht Wedding gestern mit. Die Entscheidung sei „zum Wohle der Betroffenen“ erfolgt.

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