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Der Abgeordnete Hakan Tas (Linke).

© Jörg Carstensen/dpa

Unfall von Hakan Tas in Berlin: Alkoholfahrt von Linken-Politiker: So reagieren die anderen Parteien

In der Nacht zu Samstag verursachte der Linken-Politiker Hakan Tas alkoholisiert einen Unfall und flüchtete. Die CDU legt ihm einen Rücktritt nahe.

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Einen Tag nach seiner Trunkenheitsfahrt in der Nacht zu Sonnabend ist Linkspolitiker Hakan Tas immer noch „zutiefst erschüttert“, wie er am Sonntag dem Tagesspiegel sagte. „Ich habe einen Riesenfehler gemacht.“ Der Politiker hat inzwischen dem Parlamentspräsidenten Ralf Wieland (SPD) geschrieben und um Aufhebung seiner Immunität als Abgeordneter gebeten. Tas möchte sich nicht weiter zu dem Vorfall äußern, betont jedoch, dass er gegenüber der Polizei sehr kooperativ gewesen sei.

Auf dem Parteitag der Linken, der am Sonntag weitergeführt wurde, war die Trunkenheitsfahrt, bei der Tas einen Unfall verursacht hatte und dann geflohen war, kein Thema mehr. „Aus unserer Sicht ist alles gesagt“, sagte Parteisprecherin Diana Buhe. Hakan Tas tue es „leid. Und er wird sich seiner Verantwortung stellen“. Tas hatte sich in einer persönlichen Erklärung am Sonnabend geäußert. Er bereue es „zutiefst, alkoholisiert Auto gefahren zu sein“. Er werde die Konsequenzen tragen und den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit zur vollständigen Aufklärung geben. Tas lässt seine Positionen als innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion und Vorstandsmitglied ruhen.

„Man könnte auch als Abgeordneter zurücktreten“

Tas fuhr in der Nacht zu Sonnabend gegen 0.30 Uhr mit seinem Auto in der Lennéstraße gegen eine Laterne und setzte seine Fahrt fort. Polizisten, die nicht im Dienst waren, verständigten Kollegen, die Tas beim Einparken seines Autos aufhielten. Direkt nach der Fahrt hatte Tas einem Alkoholtest mit einem Schnellgerät zugestimmt. Dabei pustete er sich nach Tagesspiegel-Informationen auf 0,9 Promille. Ein Ergebnis der genaueren Blutentnahme liegt noch nicht vor.

Der CDU-Abgeordnete Peter Trapp sprach von einer schwierigen Situation. Die Alkoholfahrt sei das eine, hinzu komme, dass sich Tas nach Polizeiangaben „unkooperativ“ auf der Wache gezeigt habe. Dass Tas sich gegen die Blutentnahme gewehrt habe, sei „nicht gut“. Es passe nicht zu der Stellungnahme, in der es heißt, dass Tas „den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit zur vollständigen Aufklärung geben“ wolle. Als die Polizisten ihn zur Blutentnahme mitnahmen, soll der Abgeordnete laut Polizei in der Gefangenensammelstelle „unkooperativ“ und „gereizt“ gewesen sein und eine Blutentnahme abgelehnt haben.

Diese soll nach Polizeiangaben gegen seinen Willen erfolgt sein. Tas weist das zurück. Trapps Fazit: „Man könnte auch als Abgeordneter zurücktreten.“ Er erinnerte an den Fall des Neuköllner Schulstadtrats Jan-Christopher Rämer, der vor einem Jahr betrunken am Steuer ertappt worden war. Der SPD-Politiker hatte damals persönliche Konsequenzen gezogen und um seine Entlassung gebeten. Trapp ist Vorsitzender des Innenausschusses, in dem auch Tas seit vielen Jahren sitzt.

Besondere Verantwortung als Innenpolitiker

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Paul Fresdorf, sagte, das sei eine „Angelegenheit von Tas und seiner Fraktion, damit angemessen umzugehen. Ob die Schritte ausreichen, muss abgewogen werden.“ Tas habe eine besondere Verantwortung als Innenpolitiker. SPD-Innenpolitiker Frank Zimmermann kommentierte den Vorgang kurz so: „Die Linksfraktion wird die richtige Entscheidung treffen.“ Und Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek findet es gut, „dass Hakan Tas selbst Fehler eingeräumt hat. Mehr kann man dazu nicht sagen“. Alle Betroffenen müssten jetzt die Gelegenheit zur Aufklärung haben. Den Politikern ist gemein, mit Bewertungen vorsichtig zu sein, solange keine Ermittlungsergebnisse vorliegen.

Tas durfte seinen Führerschein behalten, die Staatsanwaltschaft lehnte eine von der Polizei angeregte Sicherstellung der Fahrerlaubnis ab. Die Polizei ermahnte ihn, erst nach Ausnüchterung zu fahren. In Deutschland sind Fahrten mit über 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, über 1,1 Promille („absolute Fahruntüchtigkeit“) eine Straftat, auch wenn nichts passiert ist. Nach einem Unfall kann es laut Paragraf 316 auch bei geringerem Promillewert eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe geben.

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