zum Hauptinhalt
Die Sperrung der Friedrichstraße im Zentrum Berlins für Autos ist nach einer Gerichtsentscheidung rechtswidrig.

© IMAGO/A. Friedrichs

Verkehrsverwaltung verzichtet auf Beschwerde: Berliner Friedrichstraße muss wieder für Autoverkehr freigegeben werden

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Friedrichstraße wird nicht angefochten. Spätestens am 23. November muss die Sperrung für Autos aufgehoben sein.

Die Senatsverkehrsverwaltung legt keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Sperrung des Autoverkehrs in der Friedrichstraße ein. Damit muss die Straße innerhalb der kommenden zwei Wochen wieder für Kraftfahrzeuge freigegeben werden, spätestens am 23. November. Gleichzeitig soll in der parallel verlaufenden Charlottenstraße eine Fahrradstraße eingerichtet werden. Der Anlieger- und Lieferverkehr soll dabei weiterhin möglich sein.

„Bis zum Ablauf des 22. November 2022 werden sämtliche Sitzgelegenheiten, Bepflanzungen und Stadtmöbel, soweit diese dem Autoverkehr entgegenstehen, sowie der doppelte Fahrradstreifen von der Straßenfläche in der Friedrichstraße entfernt“, teilten die Verkehrsverwaltung und das Bezirksamt Mitte am Montag mit. „Eine frühere Umsetzung wird wegen der erforderlichen Einrichtung der Fahrradstraße in der Charlottenstraße zur sicheren Abwicklung des Fahrradverkehrs nicht angestrebt.“

Der Abschnitt der Friedrichstraße zwischen Französischer und Leipziger Straße ist seit dem 29. August 2020 für den Autoverkehr gesperrt. Durch die Mitte verläuft ein breiter Radweg. Der ursprüngliche Verkehrsversuch endete am 15. Oktober 2021. Um die Zeit für eine sogenannte endgültige Entwidmung des Straßenabschnitts zu überbrücken, ordnete die Senatsverwaltung eine Sperrung der Friedrichstraße für den motorisierten Verkehr an.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Diese Anordnung war jedoch rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht am 25. Oktober 2022 entschied. Es gab damit einer Klägerin recht, die eine Weinhandlung auf der Charlottenstraße betreibt und die Zunahme des Autoverkehrs vor ihrem Geschäft kritisierte.

Eine dauerhafte Umwidmung des Teilabschnitts der Friedrichstraße zu einer Fußgängerzone werde weiterhin angestrebt, heißt es in der Mitteilung der Verkehrsverwaltung. Geplant sei die Veröffentlichung der Umwidmung im Amtsblatt bis zum Jahresende. Dies würde dazu führen, dass der Autoverkehr noch im Dezember wieder verboten wird. Ein Gestaltungswettbewerb, der das gesamte Areal in den Blick nehme, sei in Vorbereitung.

„Ich möchte, dass sich die Friedrichstraße zu einem lebendigen, modernen Stadtraum entwickelt – zu einem Ort, an den man gerne geht und wo man gerne bleibt“, sagte Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne). „Wir arbeiten daher weiterhin, unabhängig von dem Eilbeschluss, an der autofreien Flaniermeile, eingebunden in eine Verkehrslösung auch für die Umgebung.“ Sobald dies umgesetzt sei, können man sich „an die dauerhafte Ausgestaltung der Fußgängerzone als Teil eines Gesamtkonzepts für die historische Mitte machen“.

FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja bezeichnete das Vorhaben als „Taschenspielertrick“ und kritisierte die geplante Entwidmung der Friedrichstraße. „Dass es Senatorin Jarasch vor allem um einen Kulturkampf gegen das Auto statt um eine lösungsorientierte Verkehrspolitik geht, wird langsam zum Problem für unsere Stadt“, sagte Czaja.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false