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Vetorecht: Laternenvertrag künftig mit drei Sicherungen

FDP plant Antrag wegen der Ausschreibungspanne: Abgeordnetenhaus soll Veto-Recht bekommen.

Der Rechtsstreit ums Management der Straßenlaternen soll Konsequenzen haben. Die FDP-Fraktion will einen Antrag ins Abgeordnetenhaus einbringen, der drei Sicherungen gegen solche Fälle enthält. So soll der Hauptausschuss des Parlaments bei europaweiten Ausschreibungen von der Verwaltung vorab über Zuschlags- und Ausschlusskriterien informiert werden. Wenn nur noch ein Bieter im Rennen bleibt, müssen dem Parlament die Ausschlussgründe der Konkurrenten dargelegt werden. Und wenn dieser einzige Bieter in einzelnen Kriterien mangelhaft abgeschnitten hat, darf der Auftrag nur noch mit Zustimmung des Hauptausschusses vergeben werden.

Diese Regelung soll zunächst zwei Jahre lang erprobt werden. Sie ist genau auf den aktuellen Fall gemünzt: Von vier Bietern waren drei aus formalen Gründen ausgeschlossen worden, so dass nur das Angebot einer Vattenfall-Tochter in die Wertung kam. Wie berichtet hat der ausgeschiedene Konkurrent Stadtlicht dagegen Beschwerde eingelegt. Nach einer Vorabprüfung verbot das Kammergericht der Stadtentwicklungsverwaltung vorerst, den Zuschlag über den millionenschweren Siebenjahresvertrag zu erteilen, weil das Gericht der Stadtlicht-Beschwerde gute Erfolgschancen einräumt. Außerdem bestätigten mehrere Insider, dass in dem favorisierten Angebot die geforderte Energieeinsparung von 30 bis 50 Prozent nicht plausibel erklärt worden sei. Diese Forderung ist aus Sicht der Abgeordneten angesichts von gut zehn Millionen Euro Stromkosten pro Jahr für die rund 180 000 elektrischen Straßenlaternen ein wesentliches Kriterium.

Die Stadtentwicklungsverwaltung verweigert mit Verweis auf den laufenden Rechtsstreit jegliche Auskünfte zu dem Laternenvertrag und dessen Vorgeschichte. Die ist insofern pikant, als bei einer früheren Ausschreibung nach Feststellung des Kammergerichts ein externer Berater der Verwaltung den von Vattenfall gebotenen Preis einem Mitbieter verraten und damit das Vergabeverfahren zur Farce gemacht hatte. Eine Sprecherin von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) erklärte am Freitag lediglich, dieser Berater sei im aktuellen Fall nicht mehr involviert. Allerdings steht die betreffende Firma trotz des festgestellten Rechtsbruchs noch in Verwaltungsdiensten. Die Verwaltung war wegen des Verrats damals auch verurteilt worden, sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen. Deren Höhe dürfte bei sieben Jahren Verfahrensdauer und 336 000 Euro Streitwert beträchtlich sein.

Bereits auf einen ersten Bericht des Tagesspiegels über den Fall hatte die Verwaltung Ende Juni auf ungewöhnliche Art reagiert: In einer von einer Anwaltskanzlei verfassten Reaktion wurden „zahlreiche falsche Behauptungen und missverständliche Darstellungen (…) richtig gestellt“, wie es in dem Schreiben hieß, das auch an andere Medien ging. Eine dieser „Richtigstellungen“ lautete, es habe sich „kein Energielieferant als Bieter beteiligt“. Offenbar eine juristische Spitzfindigkeit, da der Bieter die Vattenfall Europe Netzservice GmbH ist – eine Tochtergesellschaft des Vattenfall-Konzerns. Und der liefert von 2010 bis 2012 den Strom für die Berliner Laternen.

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