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"Überwachung ist Homöopathie für Strafverfolger."

© picture alliance / dpa

Funkzellenabfrage in Berlin: Vielleicht werden Sie gerade überwacht

Nicht nur die NSA auch Behörden haben Möglichkeiten auf unsere Telekommunikation zuzugreifen. Die massenhafte Erfassung von Handydaten bringt wenig – und die parlamentarische Kontrolle wird verwehrt.

Es kann gut sein, dass Sie beim Lesen dieser Zeilen überwacht werden. Nicht von der NSA, sondern ganz profan von der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Was gerne vergessen wird: Nicht nur Geheimdienste haben die Möglichkeit, im Verborgenen auf unsere Telekommunikation zuzugreifen, auch die Behörden der Länder haben mittlerweile ein beachtliches Arsenal: Da wäre die Telekommunikationsüberwachung, mit der Ihre Telefongespräche abgehört werden können. Da wäre die „stille SMS“, mit der minutengenau der Standort Ihres Mobiltelefons ermittelt werden kann. Und da wäre die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, was Beamtendeutsch für den ,Staatstrojaner‘ ist, also eine Software, die auf Ihrem Computer Programme wie Skype abhört.

Dann wäre da noch die Bestandsdatenauskunft, mit der auf Ihre Online-Adressbücher zugegriffen werden kann, die – individualisierte – Funkzellenabfrage, mit der man ermitteln kann, in welchen Funkzellen Ihr Mobiltelefon war. Und da wäre die – nicht individualisierte – Funkzellenabfrage, mit der abgefragt wird, welche Mobiltelefone zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten Funkzelle verbunden waren. In dicht besiedelten Gebieten wie Berlin können schnell tausende Mobiltelefone erfasst und noch mehr Verbindungsdaten abgefragt werden, also wer wann mit wem kommuniziert hat.

Eine kleine Staatskrise

Angesichts eines solchen Überangebotes an Überwachung drängen sich Fragen auf: Wer überwacht eigentlich die Überwacher? Wer sorgt eigentlich dafür, dass die Daten auch wirklich nur im Rahmen der Strafverfolgung erhoben werden und dass die erhobenen Daten nicht missbraucht werden?

Die Antwort ist einfach: Niemand. Noch besser: Es gibt nicht eine Untersuchung, nicht einen wie auch immer gearteten Beweis, dass die Überwachung überhaupt etwas bringt. Gefährlich wird es, wenn – wie jetzt in Berlin geschehen – das Parlament beschließt, von der Verwaltung umfangreich über eine dieser Überwachungsmaßnahmen informiert werden zu wollen und dieser Beschluss mit Segen der politischen Führung nicht umgesetzt wird.

Dann haben wir eine kleine Staatskrise, dann funktioniert die parlamentarische Demokratie in einem ganz wichtigen Punkt nicht mehr. Denn Überwachung wird in Deutschland ja immer wieder damit gerechtfertigt, dass in einer Demokratie die Exekutive der Legislative Rechenschaft schuldig ist.

Eine effiziente Ermittlungsmethode

Seit 2012 beschäftigt sich das Abgeordnetenhaus mit der nicht individualisierten Funkzellenabfrage. Damals wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft mithilfe der Polizei seit 2009 massenhaft Funkzellenabfragen eingesetzt hatte, um Autobrandstifter zu finden.

Es gab eine Aktuelle Stunde, Ausschusssitzungen und die Forderung meiner Fraktion, die Funkzellenabfrage einzuschränken oder abzuschaffen. Abschaffen geht nicht, denn die Strafprozessordnung, in der die Funkzellenabfrage geregelt ist, ist Bundesgesetz. Der Forderung, die Funkzellenabfrage einzuschränken, wurde von der CDU entgegnet, wir wollten den Ermittlungsbehörden alle Möglichkeiten nehmen, Verbrechen zu bekämpfen. Und Senat und Polizei wiederholten stets, bei der Funkzellenabfrage handele es sich um eine erfolgreiche und effiziente Ermittlungsmethode.

Es gibt keine Statistik

Gut, sagte ich, wenn die Funkzellenabfrage so supererfolgreich und so supereffektiv ist, dann gibt es hierzu ja sicher eine Statistik, die das belegen kann. Nur: Es gibt keine.

Die Aussage, die Funkzellenabfrage sei erfolgreich und effektiv, ist gefühltes Wissen der Polizei und Staatsanwaltschaft. Dementsprechend wurde in den Ausschussberatungen vom Senat keine qualitative Gesamtbetrachtung geliefert. Es wurden lediglich spektakuläre Einzelbeispiele genannt, in denen Kapitalverbrechen mithilfe der Funkzellenabfrage aufgeklärt werden konnten. Diese bringen aber nichts. Denn wenn in 500 Verfahren Funkzellenabfragen durchgeführt werden und es in nur drei Verfahren zu einem Erfolg kommt, dann ist die Funkzellenabfrage weder ein erfolgreiches noch ein effektives Ermittlungsinstrument.

50 Millionen Datensätze seien angefallen

Immerhin wertete die Polizei 2012 die von 2009 bis Juli 2012 durchgeführten Funkzellenabfragen händisch aus. So wurde klar, dass es seit 2009 exakt 1109 Verfahren gab, in denen 1408 Funkzellenabfragen durchgeführt wurden. Ob die Abfragen etwas brachten, konnte nicht gesagt werden. Und da die Auflistung der Polizei als „Tischvorlage“ ausgeteilt wurde, ist sie auch kein offizielles Dokument des Abgeordnetenhauses oder des Senats.

2014 war der Generalstaatsanwalt im Rahmen einer Mitteilung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus in der Lage, für 2013 die Auskunft zu geben, dass es 305 Verfahren gab, in denen mindestens eine Funkzellenabfrage durchgeführt wurde, dabei seien knapp 50 Millionen Datensätze angefallen, wobei allein 36 Millionen Datensätze auf ein Verfahren zurückgingen.

Diese Auflistungen brachten dem Parlament keinen Erkenntnisgewinn. Vor allem sagten die Zahlen nichts darüber aus, ob der massenhafte Grundrechtseingriff dieser verdeckten Maßnahme in irgendeinem Verhältnis zum tatsächlich eingetretenen Ermittlungserfolg steht.

Justizverwaltung sprach gegen den Antrag

Dass es eines genaueren Berichts bedarf, war spätestens im September 2012 klar, als der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix seine Auswertung der zwischen 2009 und 2011 durchgeführten Funkzellenabfragen vorstellte und „gravierende Mängel“ feststellte. Seine Kritik: Es sei „nicht (ausreichend) geprüft“ worden, „ob eine Funkzellenabfrage im konkreten Fall verhältnismäßig war“, darüber hinaus stellte er fest, dass „gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigungs-, Kennzeichnungs- und Löschpflichten nicht beachtet“ worden sind.

Im Juni 2014 stellte meine Fraktion den Antrag: „Einführung einer Erhebungsmatrix für Funkzellenabfragen – Bessere statistische Erfassung von Daten für echte parlamentarische Kontrolle“. Gefordert wurde ein Bericht des Senats, um uns ein eigenes Bild zu Umfang und Nutzen der Funkzellenabfrage in Berlin machen zu können. Entgegen meiner Erwartung kam der Antrag mit einigen Änderungen in die parlamentarische Beratung. Dort sprach insbesondere die Justizverwaltung vehement gegen den Antrag.

Verwaltung hatte sieben Monate Zeit

Ein Verwaltungsmitarbeiter erklärte uns in insgesamt vier Ausschusssitzungen, warum der Antrag nicht ginge und lediglich die Justiz bei ihren Ermittlungen behindern würde. Dabei betonte er insbesondere, dass es viel Arbeit sei, einen solchen Bericht zu erstellen.

Nach dem Beschluss des Antrags im November 2014 hatte die Verwaltung sieben Monate Zeit, um dem Parlament am 30. Juni 2015 einen Bericht über die im Jahr 2014 durchgeführten Funkzellenabfragen vorzulegen. Am 30. Juni 2015 kam – nichts.

Eigentlich hätte der Senat gemäß Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses eine solche Verspätung begründen müssen, was er aber nicht tat. Erst auf Nachfragen erhielt das Abgeordnetenhaus am 17. Juli ein Schreiben des Staatssekretärs für Justiz, Alexander Straßmeir. In diesem nannte er als Grund für die Verspätung, dass es der Verwaltung wichtig sei, „einen inhaltlich guten und verwertbaren Bericht zur Verfügung stellen zu können“.

95 Prozent des Berichts fehlten

Der Bericht sollte vom Senat am 28. Juli beschlossen und dann dem Abgeordnetenhaus zugesandt werden. Ich erwartete einen umfangreichen Bericht. Am 28. Juli erschien dann die Pressemitteilung des Senats: „Senator Heilmann legt Jahresbericht zu Funkzellen-Abfragen vor“.

In 500 Verfahren seien Funkzellenabfragen eingesetzt worden. Die Presse war, das sei ihr gegönnt, vorab gut informiert. Dabei hätte der Bericht doch erst einmal dem Parlament vorliegen müssen, oder? Zwei Tage später (!) erhielten dann auch wir den Bericht. Ich las ihn – und explodierte.

Die Justizverwaltung hatte acht Monate Zeit gehabt und schickte dem Parlament ein dreiseitiges (!) Dokument. Es enthält eine Tabelle mit 500 Verfahren für 2014, in denen die Funkzellenabfrage eingesetzt wurde, ohne Information darüber, wie viele Funkzellenabfragen durchgeführt wurden. 95 Prozent des Berichts fehlten. Begründung: „Mit der eingesetzten Software lassen sich die von dem Beschluss des Abgeordnetenhauses umfassten Daten überwiegend nicht erheben.“

Ehrlich wäre gewesen: Wir hatten keinen Bock, die Akten 2015 händisch auszuwerten. Denn in den Jahren 2012, 2013, 2014 war dies sehr wohl möglich. Die Ausrede von der schlechten Datenbanksoftware führt also in die Irre.

Parlament wollte einen Bericht

Doch es wird noch absurder: Eine von mir gestellte Anfrage ergab, dass bereits im Herbst 2014 – also einen Monat vor dem Beschluss des Abgeordnetenhauses – Generalstaatsanwalt und Landeskriminalamt übereinkamen, für die Erstellung eines möglichen Berichts eine Software anzuschaffen.

Dies hätte die Verwaltung dem Parlament in zwei Ausschusssitzungen vor der Beschlussfassung mitteilen können. Die Verwaltung teilte nicht mit. Die Verwaltung wollte nie händisch auswerten und brauchte zehn Monate, um im August 2015 auf den Sachstand Oktober 2014 hinzuweisen. Das Parlament aber wollte keine Software, das Parlament wollte einen Bericht.

2014 und 2015 werden nicht ausgewertet

Wir könnten jetzt vors Verfassungsgericht ziehen und feststellen lassen, dass der Beschluss des Parlaments nicht umgesetzt wurde. Das bringt aber wenig. Ich wollte im September 2015 auf Grundlage des Berichtes eine Innen- und Sicherheitspolitische Debatte über die Funkzellenabfrage führen.

Die vom Senat angeschaffte Software geht vielleicht irgendwann in diesem Monat in Betrieb und kann keine vergangenen Funkzellenabfragen auswerten. Das bedeutet, die Jahre 2014 und 2015 sind für eine qualitative und quantitative Auswertung vorerst verloren. Den ersten umfassenden Bericht wird das Parlament – vorausgesetzt die von der Verwaltung angeschaffte Software funktioniert – 2017 bekommen.

Das ist eine Lüge

Ein Beschluss des Parlaments ist ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung. Wenn die Verwaltung Beschlüsse des Parlaments nicht mehr umsetzt und dies mit „zu viel Arbeit“ begründet, dies obendrein noch von der politischen Führung mitgetragen wird, dann funktioniert unsere parlamentarische Demokratie nicht mehr.

Die Verantwortung für dieses Desaster trägt Justizsenator Thomas Heilmann. Seine Verwaltung hat nicht geliefert. Als Jurist hätte ihm klar sein müssen, dass das Dokument nicht der vom Parlament geforderte Bericht ist. Er hat seine Unterschrift unter den Bericht gesetzt, ihn damit für gut befunden, hat ihn in die Senatssitzung eingebracht und vom gesamten Senat beschließen lassen. Damit nimmt er seine Kollegen für seine schlechte Arbeit in Mithaftung.

Gradezu dummdreist aber ist es, wenn sich Heilmann am 28. Juli vor die Presse stellt, „seinen“ Bericht vorstellt und diesen mit der Aussage verknüpft, bei der Funkzellenabfrage handele es sich um eine erfolgreiche und effektive Ermittlungsmethode. Das ist nämlich eine Lüge. Denn: Da ihm derselbe dürftige Bericht vorliegt, hat er keine Informationen darüber, in wie vielen Fällen die Funkzellenabfrage etwas gebracht hat. Trotzdem fordert er, die Funkzellenabfrage häufiger einzusetzen.

Überwachung ist Homöopathie für Strafverfolger

Womit wir bei einem Hauptproblem der Innen- und Sicherheitspolitik wären: Sie basiert nicht auf Fakten, sondern auf Bauchgefühl. Damit bleiben Überwachungsmaßnahmen wie die Funkzellenabfrage Sicherheitsesoterik. Das sind all jene Maßnahmen, denen eine Strafverfolgende Wirkung zugeschrieben wird, die aber nicht bewiesen werden kann, sondern nur anekdotisch belegt wird.

Überwachung ist Homöopathie für Strafverfolger. Jeder Pharmakonzern muss mehr tun, um Ungefährlichkeit und Nutzen eines neuen Medikaments zu belegen. Neue Überwachungsverfahren kann man einfach so einführen. Sie werden einfach durchs Parlament gewunken.

Eine parlamentarische Kontrolle findet selbst dann nicht statt, wenn das Parlament Informationen einfordert. Ohne Informationen kann das Parlament aber keine Debatte darüber führen, welche Methoden der Strafverfolgung mit einer Demokratie vereinbar sind. Eine Verwaltung, die sich nicht in die Karten schauen lässt, hat sich verselbstständigt und muss wieder eingefangen werden. Wo sich exekutives Handeln unkontrolliert entfalten kann, droht schrankenlose Willkür.

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