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Ein Einsatzfahrzeug der Justiz. (Symbolbild)

© IMAGO/A. Friedrichs/IMAGO/Andreas Friedrichs

Update

Volksverhetzung auf Lkw-Demo in Berlin: Vorbestrafter Holocaustleugner kommt in Untersuchungshaft

Er hatte auf einer Demo am Freitag in Berlin-MItte ein Plakat hochgehalten, auf dem „AuschWITZ“ geschrieben stand. Jetzt muss ein 52-Jähriger in U-Haft.

| Update:

Gegen einen Mann, der am vergangenen Freitag an der Lkw-Demo in Mitte teilnahm, ist am Sonnabend ein Untersuchungshaftbefehl erlassen worden. Das teilte die Polizei am Sonntag gemeinsam mit der Berliner Staatsanwaltschaft mit.

Dem 52-Jährigen wird vorgeworfen, im Zuge der Demonstration am Platz des 18. März gegen 12 Uhr mehrere Plakate mit volksverhetzendem Inhalt gezeigt zu haben. Er soll bereits als Holocaustleugner bekannt und vorbestraft sein.

Auf einem der Plakate war den Angaben der Polizei zufolge die Eingangspforte des Konzentrationslagers Auschwitz abgebildet. Dazu stand der Name „AuschWITZ“ geschrieben, wobei das Wort „WITZ“ in roter Farbe hinterlegt worden war.

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Einsatzkräfte nahmen den Mann fest. Hierbei soll er Widerstand geleistet haben, um sich der Festnahme zu entziehen. Der Versuch blieb allerdings erfolglos.

Die Beamten beschlagnahmten die Plakate und informierten den Polizeilichen Staatsschutz. Dieser werde in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen führen, hieß es.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Deutsch-Iraner ohne festen Wohnsitz seit dem Jahr 2009 immer wieder aufgefallen wegen vergleichbarer Delikte. Im Februar 2023 wurde er demnach zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Urteil sei im November rechtskräftig geworden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Aufgrund dessen soll der Mann jetzt ohnehin in Haft kommen. Dass dies noch nicht geschehen war, ist den bürokratischen Prozessen geschuldet. „Sofern jemand nicht bereits in Untersuchungshaft sitzt, liegen zwischen Rechtskraft und tatsächlicher Vorstreckung zwei bis drei Monate“, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel auf Nachfrage. Nun wird der 52-Jährige zunächst seine Haftstrafe antreten müssen. Der aktuelle Fall wird zudem weiterverfolgt. (mit dpa)

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