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Wowereits Hoffest: Gericht verpflichtet Berlin Partner zu Auskunft über Sponsoren

Die Hauptstadtförderer verweigerten Informationen, weil sie eine private GmbH seien. Ein Gericht wies diese Begründung zurück und stuft Berlin Partner presserechtlich als auskunftspflichtige Behörde ein. Ein Urteil mit Folgen.

„Sei Sahne, sei Schnitte, sei Berlin“ – mit diesen Worten schnitt Klaus Wowereit die Torte bei seinem Hoffest 2008 an. Wer Torte und Feier damals mit welchen Zahlungen unterstützte, wurde im Detail aber erst am Dienstag bekannt. Da überreichte die Berlin Partner GmbH, die die Party regelmäßig ausrichtet und Sponsorengeld sammelt, vor dem Verwaltungsgericht eine vollständige Liste an einen Journalisten der „tageszeitung“. Der hatte nach dem Landespressegesetz Auskunft verlangt, aber zunächst keine bekommen. Die Senatskanzlei hatte erklärt, Berlin Partner sei zuständig – und Berlin Partner verweigerte Informationen mit dem Hinweis, man sei keine Behörde, sondern eine private Gesellschaft.

So geht es nicht, befanden jetzt die Verwaltungsrichter. Zwar hat sich der Rechtsstreit erledigt, weil Berlin Partner plötzlich klein beigab. Doch in seiner Entscheidung über die Verfahrenskosten macht das Gericht deutlich, dass die als GmbH organisierte Hauptstadtförderung denselben Auskunftspflichten unterliegt wie eine Behörde – eine Entscheidung, die auch für andere Fälle eine Rolle spielen dürfte, in denen Transparenz von Unternehmen mit maßgeblicher Landesbeteiligung verlangt wird.

Sehen Sie hier Bilder vom Hoffest im vergangenen Jahr:

Der Behördenbegriff des Presserechts sei funktionell zu verstehen, hieß es. Er erfasse daher auch eine private GmbH, deren die öffentliche Hand sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben bediene. Berlin Partner habe mit der Einwerbung von Sponsorengeldern für das Hoffest öffentliche Aufgaben wahrgenommen und werde auch von der öffentlichen Hand beherrscht, weil mit der Investitionsbank Berlin, der Handwerkskammer sowie der Industrie- und Handelskammer insgesamt 55 Prozent der Anteile im öffentlichen Eigentum stünden. Schutzwürdiges privates Interesse werde mit den Auskünften nicht verletzt. Das Sponsoring sei kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der jeweiligen Sponsoren.

Nachdem der „taz“-Journalist seine Klage 2009 eingereicht hatte, wurden die Verträge mit den Sponsoren geändert; seitdem herrscht mehr Klarheit, Sponsoren und der Wert ihrer Beteiligung sind im Internet nachzulesen. Dass die Liste für 2008 erst so spät herausgegeben wurde, erklärte Berlin-Partner-Geschäftsführerin Melanie Bähr mit betrieblichen Gründen. Das Hoffest findet wieder am 12. Juni 2012 statt. Auch der Senat hat inzwischen gelobt, die Finanzierung der Berliner Rathaus-Sause transparenter zu machen.

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