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© Mike Wolff

Umzug: Zweifel am großen BVG-Geschäft

Der Rechnungshof rügt Angaben zum Umzug der Hauptverwaltung nach Mitte. So wollte die BVG jährlich rund zwei Millionen Euro sparen, doch bei der Umzugsplanung seien nicht alle Sachverhalte berücksichtigt werden, so die Behörde.

Warnende Stimmen hat es schon vorher gegeben. Doch für BVG-Chef Andreas Sturmowski und den damaligen Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) war es das große Geschäft – der Umzug der Hauptverwaltung von der Potsdamer Straße in Schöneberg ins leer stehende Trias-Gebäude an der Holzmarktstraße am Ostbahnhof. Nach knapp einem Jahr gibt es jetzt auch Kritik vom Rechnungshof. Für die Prüfer ist „aufgrund von zahlreichen erheblichen Mängeln bei der Suche, Auswahl und Bewertung der Immobilien nicht nachgewiesen und damit fraglich, ob die Trias-Towers als Standort der BVG-Hauptverwaltung die wirtschaftlichste Immobilie“ gewesen sind. Das Unternehmen wollte dazu am Donnerstag nichts sagen, weil der Bericht der Prüfer offiziell noch nicht vorliege.

Mit dem Umzug wollte die BVG jährlich rund zwei Millionen Euro sparen. Sie hatte 2007 die ihr gehörenden drei Häuser an der Potsdamer Straße sowie das Gebäude der ehemaligen Ost-Berliner Verkehrsbetriebe (BVB) an der Rosa-Luxemburg-Straße in Mitte für 36 Millionen Euro verkauft und dafür das Trias-Gebäude gemietet – für zunächst 246 000 Euro im Monat. Weil der Platz im Gebäude nicht reicht, musste die BVG zudem Flächen in ihren alten Gebäuden vom neuen Eigentümer zurückmieten.

Der Rechnungshof bemängelt nun, dass bei der Umzugsplanung in einzelnen Positionen „nicht alle bekannten und zu erwartenden Sachverhalte berücksichtigt“ worden seien. Die Berechnungen der BVG seien teilweise fehlerhaft, gleichartige Sachverhalte seien ohne sachlichen Grund unterschiedlich bewertet worden. Zudem habe die BVG keine sachgerechte Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt. Dass die BVG den von ihr errechneten wirtschaftlichen Umzugs-Vorteil in Höhe von maximal 44,4 Millionen Euro bis 2020 erreichen werde, sei „wenig wahrscheinlich.“

Der Umzug hatte auch im Aufsichtsrat des Unternehmens keine Mehrheit gefunden. Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Thilo Sarrazin hat den Beschluss des Gremiums aber beanstandet und den Umzug dann in der sogenannten Gewährträgerversammlung aus Vertretern des Senats durchgesetzt. Hier kritisiert der Rechnungshof, dass der BVG-Vorstand ohne vorherige Zustimmung den Verkauf vertraglich vereinbart habe.

Die Rechnungshof-Kritik wird heute im Beteiligungsausschuss des Parlaments diskutiert. Auch BVG-Chef Sturmowski soll dazu gehört werden. Er soll zudem die sogenannten Cross-Border-Lease-Verträge des Unternehmens erklären, für die die BVG wegen der möglichen Risiken Rückstellungen in Höhe von 157 Millionen Euro bilden musste, die ihr durch diese Geschäfte verloren gehen könnten. Bei diesem Handel hatte die BVG Straßen- und U-Bahnen an amerikanische Investoren vermietet und dann zu einem günstigeren Satz zurückgemietet. Die Risiken sind dann vor allem durch nachträglich vereinbarte Sicherungsinstrumente entstanden, mit Zustimmung des damaligen Aufsichtsratschefs Sarrazin. Klaus Kurpjuweit

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