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Die „Sea Eye 4“ vor Sizilien im Juni 2022 (Archivbild).

© IMAGO / NurPhoto

109 gerettete Menschen: „Sea-Eye 4“ darf den Hafen von Neapel anlaufen

Dem Rettungsschiff „Sea-Eye 4“ wurde nach Protesten des Kapitäns ein Hafen zugewiesen. Dieser sei jedoch mehr als 1000 Kilometer entfernt gewesen.

Das Schiff der deutschen Organisation Sea-Eye darf nach eigenen Angaben nun mit 109 im Mittelmeer aus Seenot geretteten Flüchtlingen an Bord den Hafen von Neapel anlaufen.

Die Organisation erklärte am Samstag im Onlinedienst Twitter, dass Italien der „Sea-Eye 4“ zunächst den mehr als tausend Kilometer entfernten Hafen in Pesaro zugewiesen habe. „Nachdem der Kapitän protestierte, ist es nun Neapel“, schrieb Sea-Eye.

„Die Entfernung und die damit verbundene Dauer der Fahrt ist immer noch eine Zumutung für die Überlebenden!“, hieß es weiter. Es sei offensichtlich, dass es der italienischen Regierung nicht wie angegeben um das Wohl der Überlebenden gehe. „Sonst hätte man den Überlebenden den Hafen von Pozzallo zugewiesen und somit die schnellst mögliche Versorgung an Land ermöglicht.“

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Dazu veröffentlichte die Organisation eine Karte Italiens, auf denen die Häfen von Neapel an der Westküste, Pesaro an der Ostküste und Pozzallo im Süden Siziliens markiert sind. Die „Sea-Eye 4“ wäre diesen Angaben zufolge nur 93 Kilometer von Pozzallo entfernt gewesen.

Die „Sea-Eye 4“ hatte die 109 Menschen an Bord, darunter zahlreiche Kinder, nach eigenen Angaben in zwei Einsätzen in der Nacht zu Freitag gerettet. Zwei Menschen seien schon vor Ankunft der Retter gestorben, erklärte die Organisation.

Die ultrarechte italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte im Oktober die Amtsgeschäfte in Rom übernommen. Ihre rechtsgerichtete Regierung hatte im Wahlkampf versprochen, die Ankünfte von Flüchtlingen in Italien zu stoppen.

Ein neues Dekret der Regierung verschärft die Regeln für die Retter und sorgt dafür, dass sie jeweils nur eine Rettungsaktion ausführen können. Den Schiffen werden regelmäßig Häfen auf der anderen Seite des Landes zugewiesen, was neben der zusätzlichen Belastung für die Geretteten auch längere und kostspieligere Fahrten für die Organisationen bedeutet. (AFP)

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