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Das Landgericht München hat die Verbraucherrechte beim Bezahl-Fernsehen gestärkt. Die Richter untersagten dem Bezahlsender Premiere unter anderem eine Vertragsklausel, wonach eine einmalige jährliche Preiserhöhung möglich ist, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen.

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