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Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hat in der „Cicero“-Affäre gegen zwei Journalisten Anklage wegen „Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht“ erhoben. Das teilte die Staatsanwaltschaft gestern nach Abschluss der Ermittlungen mit.

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