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Ein „menschenverachtender“ TV-Wahlwerbespot

© Tsp

RBB: Rundfunkrat bedauert Wahlwerbespot

Pro-NRW-Werbung und Freienvertretung: Viel Diskussionsbedarf beim Rundfunkrat des RBB. Am Ende steht ein umstrittener Beschluss.

Vermüllte Hinterhöfe, Plastikmüll, Frauen mit Kopftüchern, Plattenbauten, ein Mann mit südländischem Aussehen poliert ein Messer, ein anderer schimpft vom Balkon. Die Gesichter verdeckt von schwarzen Balken. Das Ganze musikalisch untermalt von hartem Bass und der Textzeile „move like a gypsy“. Viele Zuschauer dürften in der vergangenen Woche zwei Mal hingesehen haben, als unmittelbar nach den „Tagesthemen“ dieser anderthalbminütige Wahlwerbespot der Partei Pro NRW lief, die in diesem Jahr erstmals zur Europawahl antritt.

Muss das sein? Nein, sagt der Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB). Der kritisierte in seiner Sitzung am Donnerstag die Regelungen für Wahlwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Kontrollorgan des öffentlich-rechtlichen Senders reagiert damit auf die Ausstrahlung eben jenes Wahlwerbespots für eine rechtsextreme Partei im Vorfeld der Europawahl bei ARD und ZDF. „Der Rundfunkrat des RBB bringt seine Abscheu über den menschenverachtenden Fernseh-Wahlwerbespot der Partei Pro NRW zur diesjährigen Europawahl zum Ausdruck und bedauert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgrund gesetzlicher Vorgaben gezwungen ist, derartige Spots zu senden“, heißt es.

Entschärfte Version des Spots

Dabei war dieser ausgestrahlte Spot eine entschärfte Version. Das Original dürfte schlimmer gewesen sein. So schlimm, dass sich der RBB, der die Wahlwerbespots im Ersten koordiniert, weigerte, ihn auszustrahlen. Darin seien „evident strafrechtlich relevante Botschaften“ zu erkennen gewesen, teilte der Sender auf Anfrage mit. Das Berliner Verwaltungsgericht, bei dem Pro NRW aufgrund eines „groben Rechtsverstoßes“ Beschwerde einlegte, gab dem RBB recht. In einer Eilentscheidung befanden die Richter, dass die ARD nicht verpflichtet sei, einen fremdenfeindlichen Wahlwerbespot auszustrahlen. Daraufhin änderte Pro NRW den Spot schnell. Gegen die neue Variante und dessen Ausstrahlung konnten die Verantwortlichen beim RBB nichts mehr einwenden.

Dem Rundfunkrat blieb es nun überlassen, die Regelungen für Wahlwerbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu hinterfragen. Verändern können hier aber nicht die Sendeanstalten oder ihre Gremien, sondern die Gesetzgeber, die Bundesländer, die die gesetzlichen Vorgaben für die Wahlvorgaben schaffen, sagen Sprecher von ARD und ZDF. Man sehe sich nicht in der Rolle, dem Gesetzgeber in dieser Frage Ratschläge zu geben. Die der Ausstrahlung zugrunde liegenden Rechtsnormen befreien die Sender also von der inhaltlichen Verantwortung für die Inhalte der Spots, lassen aber eine Ablehnung offenkundig rechtswidriger Beiträge zu, wie zunächst beim RBB geschehen.

Ein Anstoß des RBB – den gab es auch in einer anderen, eher internen Hinsicht, die wichtig für die Stimmung im Zwei-Länder-Sender mit seinen 1800 fest angestellten und 1400 freien Mitarbeitern ist. Im RBB soll es künftig eine institutionalisierte Vertretung der „arbeitnehmerähnlichen“ Mitarbeiter geben. Der Rundfunkrat hat am Donnerstag ein von Intendantin Dagmar Reim vorgelegtes Freienstatut gebilligt. Es tritt am 1. Juni in Kraft und soll nach zwei Jahren evaluiert werden. Hintergrund: Seit rund zehn Jahren gibt es im RBB eine Freienvertretung. Das neue Freienstatut soll der Institution einklagbare Rechte geben. In dringenden Fällen kann diese direkt die Intendantin anrufen. Der RBB informiert das Gremium über alle Entwicklungen, die arbeitnehmerähnliche Freie betreffen. Die Freienvertretung könne Stellung beziehen unter anderem bei Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Mitbestimmungsrechte besitze sie bei der Errichtung, Verwaltung von Sozialeinrichtungen oder Einzel-Fortbildungsmaßnahmen.

Damit können sich diverse Rundfunkratmitglieder und Freien-Vertreter nicht anfreunden. Tenor der Kritiker, auch mit Blick auf schlechte Quoten des RBB (Marktanteil Januar bis April 2014: 6,1 Prozent; 2013: 6,4 Prozent): „Wie ist es um das Betriebsklima bestellt, wenn die eine Hälfte des Betriebes privilegiert ist, die andere nicht? Ein selbstbewusstes journalistisches Programm braucht selbstbewusste Mitarbeiter.“ Es gehöre zum normalen Fernsehgeschäft, wenn Quoten steigen oder sinken, sagt Programmchefin Claudia Nothelle. „ Der für uns eher enttäuschende Jahresanfang hängt auch mit dem besonderen Einfluss der Olympischen Winterspiele zusammen. Sotschi war auf der Strecke stark, auf der auch wir im RBB Fernsehen besonders gut sind: am Vorabend. Die regionale Information ist unser Herzstück, mit dem wir punkten.“

Es wird nicht das letzte Wort zum RBB-Profil und -Stimmung sein. Immerhin, in Sachen Pro NRW hat der Sender Selbstbewusstsein gezeigt.

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