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Demonstranten stehen während des Yeboah-Prozesses vor dem Eingang des Oberlandesgerichts.

© picture alliance/dpa

30 Jahre nach Brandanschlag in Saarlouis: Deal mit dem Angeklagten im Yeboah-Prozess geplatzt

1991 kam Samuel Yeboah bei einem Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis ums Leben. Nun platzte ein Deal, den das Koblenzer Oberlandesgericht dem Angeklagten vorschlug.

Von Annalena Dörner, AFP

Im Prozess um den tödlichen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim vor über 30 Jahren im saarländischen Saarlouis ist der vom zuständigen Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz vorgeschlagene Deal geplatzt.

„Eine Verständigung auf Vorschlag des Gerichts ist nicht zustande gekommen“, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Leitges am Dienstag im Prozess. Bei dem Anschlag war 1991 der Ghanaer Samuel Yeboah getötet worden.

Das Gericht bot dem Angeklagten Peter S. Ende März einen sogenannten Deal an, über dessen Annahme die Prozessbeteiligten anschließend entscheiden sollten. Kern der sogenannten Verständigung war eine Absprache für einen Strafrahmen im Gegenzug für ein „qualifiziertes“ Geständnis des 51-jährigen Beschuldigten.

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Die Bundesanwaltschaft stimmte dem Verständigungsvorschlag unter der Bedingung zu, dass der Ende März ursprünglich verabredete Strafrahmen zwischen fünf Jahren und sechs Monaten sowie sechs Jahren und zehn Monaten in beide Richtungen um je ein Jahr verlängert werde. Offen war aber noch die Frage, ob der Angeklagte zustimmt.

Dieser wollte darüber mit seinen Verteidigern beraten. Ursprünglich war die Verkündung der Entscheidung für Montag geplant. Der Verhandlungstermin musste jedoch kurzfristig wegen einer Verhinderung eines Richters vertagt werden.

Durch eine Verständigung zwischen den Beteiligten hätte der Prozess gekürzt werden können. Da sie nun nicht zustande kam, wird die Verhandlung fortgesetzt, wie ursprünglich geplant.

31 Jahre nach einem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim begann in Koblenz ein Mordprozess gegen einen heute 51-jährigen Angeklagten.

© picture alliance/dpa

Gericht befragt ehemaligen Skinhead und Bewohner von damals

Am Dienstag vernahm das Gericht noch ein nach eigenen Angaben ehemaliges Mitglied der Skinheadszene in Saarlouis. Der Mann hatte Anfang der 90er Jahre Kontakt zu S. und traf sich eigenen Angaben zufolge öfters mit ihm zum Frühschoppen.

Schon kurz nach der Tat wurde er von der Polizei befragt. An Details aus den Befragungen konnte er sich am Dienstag vor Gericht jedoch nicht erinnern.

Die Aussage eines ehemaligen Bewohners der Flüchtlingsunterkunft war für den weiteren Tagesverlauf angesetzt.

Was war 1991 in Saarlouis passiert?

Die Anklage wirft S. Mord, versuchten Mord in 20 Fällen sowie Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter Todesfolge vor.

Er soll im September 1991 nach einem Treffen mit Gesinnungsgenossen in die Asylbewerberunterkunft gegangen sein, „um dort aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus einen Brand zu legen.“ Im Treppenhaus soll der damals 20-Jährige Benzin verschüttet und angezündet haben.

Im Flur des Dachgeschosses erfasste das Feuer den 27 Jahre alten Yeboah. Er starb an Verbrennungen und einer Rauchvergiftung.

Zwei weitere Bewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten, wobei sie sich Knochen brachen. Die übrigen 18 Bewohner konnten sich unverletzt in Sicherheit bringen.

Nach dem Anschlag blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg und wurden eingestellt. Der Fall galt als einer der bekanntesten ungelösten extremistischen Mordfälle Deutschlands. Erst vor mehr als zwei Jahren wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. (AFP)

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