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Ein Polizeiauto mit eingeschaltetem Blaulicht steht an einer Unfallstelle.

© dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Vierjähriges Kind an Stuhl festgeklebt: Französische Justiz stellt Verfahren ein

In einem städtischen Freizeitzentrum war ein vierjähriges Kind an einen Stuhl festgeklebt worden, weil es „aufgedreht“ gewesen sein soll. Strafrechtliche Folgen zieht das nicht nach sich.

Das Festkleben eines vierjährigen Kindes mit Paketband an einen Stuhl in einem Freizeitzentrum in Frankreich hat keine strafrechtlichen Folgen nach sich gezogen. Das wegen Gewalt gegen Minderjährige eingeleitete Verfahren sei eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Epinal mit. Der Anwalt der Eltern, der noch nicht offiziell von der Entscheidung informiert worden war, zeigte sich schockiert.

Das würde bedeuten, dass es erlaubt ist, ein vier Jahre altes Kind an einen Stuhl zu fesseln, um es zu bestrafen. Ich kann nicht glauben, dass die Entscheidung so gefallen ist“, sagte Rémi Stéphan der AFP. Die Eltern des Kindes hatten im Januar Anzeige eingereicht, „in der Hoffnung, dass so etwas nicht noch einmal passiert“, wie der Vater damals erklärte.

Sein Sohn sei während der Weihnachtsferien in einem Freizeitzentrum mit „breitem, durchsichtigen Klebeband“ am Oberkörper an seinen Stuhl geklebt worden, weil er „aufgedreht“ gewesen sei. „Ich weißt nicht, wie lange es gedauert hat. Seine große Schwester hat uns das berichtet“, sagte er.

Nach Angaben des Rathauses von Epinal hatte es anschließend eine interne Untersuchung gegeben, die zu Sanktionen geführt habe. Details dazu wurden nicht bekannt. Die Freizeitzentren stehen unter städtischer Aufsicht und finden außerhalb der Schulzeiten in den Schulgebäuden statt. (AFP)

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