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SICHERHEIT UND QUALITÄT: Wer eine Darmspiegelung vornehmen darf

Wer darf Darmspiegelungen vornehmen?

Titel

Wer als Darmspezialist in Berlin mit einer Koloskopiepraxis selbstständig tätig sein möchte, unterliegt den Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. In der Regel muss der Mediziner unter anderem berechtigt sein, die Schwerpunktbezeichnung Gastroenterologie zu führen, oder als Chirurg nach dem für ihn maßgeblichen Weiterbildungsrecht zur Durchführung von Koloskopien berechtigt sein. Außerdem muss der Mediziner selbstständig die Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung von 200 Koloskopien und 50 Polypektomien (die operative Entfernung von Polypen) vorgenommen haben und zwar innerhalb von zwei Jahren vor Antragstellung. Für Kinderärzte gelten mindestens 100 Koloskopien.

Ausstattung

Auch an die Praxis des niedergelassenen Darmspezialisten stellt die Kassenärztliche Vereinigung konkrete Anforderungen: Intubationsbesteck (bei der Intubation wird eine Röhre vom Mund aus in den Kehlkopf eingeführt, etwa bei drohender Erstickungsgefahr) und ein Frischluftbeatmungsgerät (Beatmungsbeutel), außerdem müssen eine Absaugvorrichtung, eine Sauerstoffversorgung und ein Defibrillator vorhanden sein. Mit Letzterem wird Herzkammerflimmern durch Stromstöße beseitigt. Darüber hinaus sind ein EKG-Schreiber, ein Oszilloskop und Geräte für Pulsoxymetrie für die Praxis Pflicht. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin kann jederzeit ihre Koloskopie-Kommission beauftragen, die Praxen zu überprüfen.

Dokumentation

Um den Behandlungserfolg zu dokumentieren, gibt es unter dem Namen BECOP (Berlin Colonoscopy-Project) eine Studie, zu der mehr als 12 000 Vorsorgekoloskopien untersucht wurden. Genauere Daten könnten Aufschluss über Krankheitszusammenhänge geben und würden so die Präventionsmöglichkeiten verbessern, sagen Experten. „Zusätzlich wurden nach mindestens zwei Wochen alle Patienten befragt, wie sie die Spiegelung empfunden haben und ob noch Komplikationen aufgetreten sind, von denen der Arzt nichts wusste“, erklärt Thomas Rösch, Professor an der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf. Außerdem überprüften Mitarbeiter die Vollständigkeit und Stichhaltigkeit der Angaben der Ärzte.

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