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Eine Demonanstratin setzt sich für das Recht auf Selbstbestimmung ein.

© Imago/IPON

Recht auf körperliche Selbstbestimmung: Europäisches Parlament macht sich für legale Abtreibung stark

Eine Resolution, um Abtreibung zum EU-Grundrecht zu machen, wurde mit deutlicher Mehrheit im EU-Parlament angenommen. Ein Appell richtete sich an Polen und Malta.

Das Europäische Parlament will das Recht auf Abtreibung zum EU-Grundrecht machen. Eine entsprechende - rechtlich unverbindliche - Resolution wurde am Donnerstag in Brüssel mit einer deutlichen Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten appellieren damit an die EU-Staaten, das Recht auf eine sichere und legale Abtreibung in die EU-Charta der Grundrechte aufzunehmen.

In der geforderten Änderung von Artikel 3 der Charta heißt es, dass jeder das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, umfassenden und allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit sowie entsprechenden Rechten haben soll.

Die Resolution verurteilt die Rückschritte der Selbstbestimmungsrechte, wie beispielsweise das nahezu vollständige Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Polen.

Abtreibung soll vollständig entkriminalisiert werden

Frankreich ist das erste EU-Land, welches das Recht auf Abtreibung in seiner Verfassung verankert hat.

© dpa/Michel Euler

Außerdem appellierten die Abgeordneten an die EU-Staaten, Abtreibung in Übereinstimmung mit den WHO-Richtlinien von 2022 vollständig zu entkriminalisieren und Hindernisse für sichere und legale Abtreibungen zu beseitigen.

Insbesondere richteten sie einen dringenden Appell an Polen und Malta, ihre einschränkenden Gesetze aufzuheben. Frankreich dagegen hatte Anfang März als erstes EU-Land das Recht auf Abtreibung in seiner Verfassung verankert.

In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen - geregelt wird das im Paragraf 218. Nicht strafbar ist ein Abbruch nach derzeitiger Rechtslage auch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung erfolgt.

Vor dem Hintergrund einer erwarteten Experten-Empfehlung an die Bundesregierung gibt es derzeit auch in Deutschland viele Forderungen, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren.

Obwohl die Resolution die Mitgliedstaaten zu nichts verpflichtet, unterstreicht sie die zunehmende Besorgnis über das Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Die Gesundheitsversorgung wird national geregelt. Eine Änderung der EU-Charta der Grundrechte, um die Abtreibung einzuschließen, würde die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedstaaten erfordern. (dpa)

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