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In Berlin wird am 11. Februar die Bundestagswahl teilweise wiederholt. Grund sind Pannen bei der Wahl im Jahr 2021.

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Kann man jetzt noch Briefwahl beantragen?: Fragen und Antworten zur Teil-Wiederholungswahl in Berlin

Was tun bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag? Und kann ich auch noch am Sonnabend vor der Wahl Briefwahlunterlagen abschicken? Die letzten Fragen und Antworten zur Wahl.

Am 11. Februar wird in Berlin die Bundestagswahl 2021 teilweise wiederholt. 548.675 Berlinerinnen und Berliner sind zur Stimmenabgabe aufgerufen. Die letzten Fragen und Antworten.

Woher weiß ich, ob ich wählen darf?
Wahlberechtigt ist, wer bis zum 31. Dezember 2023 seinen Hauptwohnsitz in einem der 455 von der Wiederholungswahl betroffenen Wahlbezirke hatte. Diese Personen sollten mittlerweile eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Falls Sie sicher gehen wollen: Auf der Webseite des Landeswahlleiters gibt es eine entsprechende Adresssuche, über die Berlinerinnen und Berliner nachschauen können, ob sie in einer von der Wiederholungswahl betroffenen Straße wohnen.

Ich bin am 11. Februar nicht da. Kann ich noch Briefwahl beantragen?
Ja, ein Wahlschein, um per Brief abzustimmen oder um damit vor Ort im Bezirkswahlamt zu wählen, kann noch bis einschließlich Dienstag über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Danach kann ein Wahlschein noch bis Freitag, 18 Uhr, im zuständigen Bezirkswahlamt beantragt werden.

Bis wann muss meine Briefwahlunterlagen abschicken?
Für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen sollten mindestens drei Werktage eingeplant werden, empfiehlt Landeswahlleiter Stephan Bröchler. „Nachzügler können noch bis Samstag, den 10. Februar 2024, bis 16 Uhr, ihre Briefwahlunterlagen in Briefkästen der Deutschen Post AG innerhalb des Berliner Stadtgebietes einwerfen.“ Dafür sei extra eine Sonderleerung der Postbriefkästen im Berliner Stadtgebiet beauftragt. Wer auch das verpassen sollte, kann entweder am Sonntag in seinem Wahllokal nach Vorlage des Wahlscheins wählen oder seine Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 18 Uhr, im zuständigen Bezirkswahlamt abgeben.

Ich will lieber im Wahllokal wählen. Was muss ich beachten?
Die Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es wird empfohlen, die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Zwingend erforderlich ist ein amtliches Dokument mit Lichtbild. Das muss kein Personalausweis sein. Auch mit einem Führerschein ist eine Wahl möglich.

Ich finde keines meiner Ausweisdokumente. Kann ich trotzdem wählen?
Nein. In der Bundeswahlordnung heißt es: Auf Verlangen hat die Wählerin oder der Wähler „seine Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, sich über seine Person auszuweisen“.

Ich bin am Wahltag plötzlich krank. Kann ich trotzdem wählen?
Ja, bei einer plötzlichen Erkrankung am Wahltag kann bis 15 Uhr ein Wahlschein beim zuständigen Bezirkswahlamt beantragt werden. Eine Hilfsperson kann die Briefwahlunterlagen abholen und den verschlossen Wahlbriefumschlag nach erfolgter Wahl bis 18 Uhr wieder zum Bezirkswahlamt zurückbringen.

Mit welcher Wahlbeteiligung wird gerechnet?
Rund eine Woche vor der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl haben 26,3 Prozent der Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragt. Bei der Wahl 2021 lag der Wert zum gleichen Zeitpunkt bei 33 Prozent. Auf die Wahlbeteiligung am 11. Februar lässt der Wert nur bedingt Rückschlüsse zu. Landeswahlleiter Stephan Bröchler geht davon aus, dass der Anteil an Briefwählerinnen und -wählern bei ungefähr 50 Prozent liegen könnte. Sollte die Zahl der potenziellen Briefwähler noch steigen – wovon Bröchler ausgeht – ist eine Wahlbeteiligung im Bereich von 60 Prozent im Bereich des Möglichen. Das entspreche der Beteiligung an der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus 2023.

Wann gibt es die ersten Prognosen?
Anders als bei regulären Bundes- oder Landeswahlen wird es keine Nachwahlbefragung geben und damit um 18 Uhr auch keine Prognosen. Die Wahlergebnisse der einzelnen Wahlkreise laufen beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ein und werden dort veröffentlicht. In der Nacht zu Montag wird ein vorläufiges Ergebnis der Bundestagswahl bekannt gegeben. Über alle Entwicklungen am Wahlabend und in der Nacht halten wir Sie auf tagesspiegel.de auf dem Laufenden.

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