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Lars Reichow attackierte bei der TV-Fastnachtssitzung „Mainz bleibt Mainz wie es singt und lacht“ die Alternative für Deutschland.

© picture alliance / Andreas Arnol/Andreas Arnold

Kein Ermittlungsverfahren gegen Kabarettist Lars Reichow: AfD? „Haufen ungehobelter Arschlöcher“

Schimpfkanonade in „Mainz bleibt Mainz“ bleibt ohne juristische Folgen

Eine gegen die AfD gerichtete Schimpfkanonade des Kabarettisten Lars Reichow in der diesjährigen Ausgabe der Fastnachtssendung „Mainz bleibt Mainz, wie es singt und lacht“ hat keine juristischen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Mainz lehnte die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung oder Volksverhetzung ab. Der kritisierte Fernsehbeitrag begründe „keinen Anfangsverdacht einer Straftat“, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller auf Nachfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit.

Kunst- und Meinungsfreiheit

In dem vorliegenden Fall überwiege die Kunst- und Meinungsfreiheit gegenüber dem „Grundrecht der Ehre“. Reichow war in der vom SWR gesendeten Fernsehfastnachtssitzung im Februar auf das zehnjährige Gründungsjubiläum der AfD eingegangen. In seinem Redebeitrag hatte er unter anderem die AfD-Bundestagsfraktion als „Haufen ungehobelter Arschlöcher“ bezeichnet. Die Partei werde von „radikalen, gescheiterten und gestörten Persönlichkeiten“ angeführt.

Die Staatsanwaltschaft Mainz hält dies für zulässig. „Gerade der politische Diskurs ist einer der wesentlichen Grundpfeiler der Demokratie und darf nicht durch zu eng gezogene Grenzen, in der die Wahl der korrekten Worte beim Werben um Zustimmung über eine Strafbarkeit entscheidet, im Keim erstickt werden“, erklärte Keller. Eine herabsetzende Äußerung sei erst dann strafbar, wenn „nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung im Vordergrund steht.“ Dies sei bei Reichows Beitrag nicht der Fall. Auch eine Volksverhetzung liege nicht vor.

Der Fall erinnert an den Kabarettisten Christian Ehring, der in der NDR-Satiresendung „extra 3“ die AfD-Politikerin Alice Weidel als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet hatte. Das Hamburger Landgericht hatte einen anschließenden Unterlassungsantrag von Weidel zurückgewiesen. Es gehe in klar erkennbarer Weise um Satire, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, hatte ein Gerichtssprecher erklärt. Weidel stehe als AfD-Spitzenkandidatin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse überspitzte Kritik hinnehmen. (mit epd)

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