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Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs von ARD, ZDF und Deutschlandradio schlägt der Politik die künftige Beitragshöhe vor.

© dpa/Jens Kalaene

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Erhöhung um monatlich 58 Cent: Rundfunkbeitrag soll 2025 auf 18,94 Euro steigen

Vorläufige Berechnungen des KEF-Gremiums für Rundfunkbeitrag. Endgültige Höhe steht Anfang 2024 fest.

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Der Rundfunkbeitrag sollte ab 2025 vorläufigen Berechnungen von Finanzexperten zufolge von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Das geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus einem am Freitag bekanntgewordenen Entwurf des Expertengremiums KEF hervor. Die Kommission will Anfang 2024 eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die das letzte Wort zur Beitragshöhe haben. Sie müssen sich aber eng an der KEF-Empfehlung orientieren.

Der Vorschlag der unabhängigen Expertenkommission resultiert aus den Anmeldungen der öffentlich-rechtlichen Anstalt. Die KEF prüft vor allem nach Kriterien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten vor mehrfach klargemacht, dass ihre Vorstellungen für den Beitragshöhe in der Periode 2025 bis 2028 deutlich über 18,36 Euro hinausgingen. Was die Sender tatsächlich angemeldet haben, ist bislang unklar.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird im Wesentlichen aus Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag finanziert, den Haushalte und Firmen zahlen. 2022 kamen 8,4 Milliarden Euro für die Medienhäuser zusammen. Die Beitragshöhe ist in einem Staatsvertrag festgelegt, dem alle Länder einstimmig zustimmen müssen.

Mit der nun wahrscheinlicher gewordenen Empfehlung für eine Steigerung des Beitrags droht ein Konflikt. Denn mehrere Ministerpräsidenten, darunter jene aus Bayern (CSU), Brandenburg (SPD, Sachsen-Anhalt (CDU), haben schon vor Wochen und Monaten klargemacht, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden, weil sie dafür keine Akzeptanz in der Bevölkerung sehen. Wenn sich diese Länder gegen eine Erhöhung stemmen sollten, ist damit zu rechnen, dass der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte. Erkennbar und erstaunlich ist, dass sich die Ablehnungsfront nicht nach Parteizugehörigkeit richtet. Tatsächlich war noch vor keiner Gebühren-/Beitragsdiskussion das Nein zu einer Erhöhung in den Bundesländern so hoch.

Immer wieder verweisen die Länderchefs, die gegen ein Plus sind, auch auf den Skandal beim ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg. Der Sender stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung. Es gab an der Spitze personelle Konsequenzen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Zudem läuft ein Untersuchungsausschuss im brandenburgischen Landtag.

In den Ländern gibt es aber auch andere Stimmen. So kam Kritik auch aus der Medienbranche an den Länderchefs, die sich schon auf Beitragsstabilität festgelegt haben. Grund: Sie hatten sie schon in einer frühen Phase getan - noch während der laufenden KEF-Berechnungen - und damit quasi das Ergebnis vorweggenommen. Die Überprüfung des Finanzbedarfs ist mit der KEF staatsfern organisiert. Dem Anschein nach haben sich die Gegner einer Erhöhung quasi ein Wettrennen geliefert, wer am lautesten gegem ein Beitragsplus votiert. Die Befürworter haben sich in dieser Weise nicht positioniert. Die Nein- und die Ja-Sager werden heftig diskutieren, bis die neue Beitragshöhe ab 2025 feststehen wird.

Der medienpolitische Sprecher der FDP Brandenburg, Matti Karstedt, reagierte als Erster: „Die weitere Erhöhung der Rundfunkbeiträge ist keinem Menschen zu vermitteln. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorzunehmen, noch bevor der RBB-Skandal aufgearbeitet, nennenswerte Einsparungen vorgenommen und Doppelstrukturen beseitigt wurden, ist eine Farce. Wir brauchen weniger Sender, geringere Beiträge und einen strafferen Auftrag. Hier sind Landesregierungen wie Rundfunkanstalten gleichermaßen gefordert.“

Sachsens Medienminister Oliver Schenk (CDU) sagte der dpa, er gehe nicht davon aus, dass die Länder einstimmig der Erhöhung zustimmen werden. „Man sieht, dass die Reformbemühungen der Anstalten nicht ausreichend waren, um das Ziel der Beitragsstabilität zu erreichen.“ Er ergänzte: „Deshalb braucht es jetzt weiter Anstrengungen von Anstalten und Politik, um eine Beitragserhöhung zu vermeiden.“

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der heutigen Empfehlung der KEF zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent den Beleg dafür, dass sich die unabhängige Kommission nicht politischem Druck beugt. „Das ist ein wichtiges Signal gegenüber all jenen Politikerinnen und Politikern, die sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags stark gemacht haben“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster

Die öffentlich-rechtlichen Häuser verweisen darauf, dass allein durch die Inflation Kosten gestiegen seien. Die Rede war von einer maßvollen Anmeldung des Finanzbedarfs für die Jahre 2025 bis 2028. Die aktuelle Periode läuft noch bis Ende 2024, mindestens bis dahin gilt der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro.

Schon bei der vergangenen Veränderung war das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet worden. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten geklagt, weil sich das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung gestemmt hatte. Es kam erst gar nicht zu einer notwendigen Abstimmung im Landtag in Magdeburg.

Damals stand Sachsen-Anhalt um Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) allerdings alleine da. Alle anderen Bundesländer waren damals - anders als dieses Mal - bereit, der Erhöhung zuzustimmen. Am Ende setzten die Bundesverfassungsrichter die Steigerung um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in Kraft und rügten Sachsen-Anhalt.

Der Rundfunkbeitrag ist Teil der Struktur, die die Bundesländer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk per Staatsverträgen festlegen. Darin beschreiben sie den groben Aufbau der Häuser, die Kontrollmechanismen auch mit Blick auf sparsames Wirtschaften mit dem Geld aus den Rundfunkbeiträgen und den Auftrag, den die Sender für die Gesellschaft erfüllen sollen.

Um konkrete Programminhalte geht es nicht. Darauf haben die Länder keinen Einfluss, weil in Deutschland Presse- und Rundfunkfreiheit per Grundgesetz gilt. Aus dem Auftrag ergibt sich auch der Finanzbedarf der Häuser, den sie der KEF zur Überprüfung vorlegen. (mit dpa)

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