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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts

© dpa/Uli Deck

Update

Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag in wesentlichen Punkten verfassungsgemäß

Kritiker des neuen Rundfunkbeitrags sehen die pauschale Gebühr von 17,50 Euro im Monat als "Abzocke". Das Bundesverfassungsgericht beanstandet aber nur Details an den Regelungen.

Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete in seinem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen. Sie würden für "den gleichen Vorteil mehrfach herangezogen", hieß es vom Gericht. Eine doppelte Belastung lasse sich auch nicht mit einer Verwaltungsvereinfachung oder der Verhinderung von Missbrauch begründen.

Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen - in einigen wenigen Fällen sogar rückwirkend. Der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2020 nachbessern.

Der Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat wird seit 2013 für jede Wohnung erhoben - unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es dort einen Fernseher oder ein Radio gibt. Die Kläger finden das neue System ungerecht. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.). Die alte Rundfunkgebühr hatte sich danach bemessen, wie viele Geräte tatsächlich im Haushalt waren. Das machte Kontrollen erforderlich. Das Modell stieß auch deshalb an Grenzen, weil immer mehr Menschen die öffentlich-rechtlichen Angebote mobil über das Internet nutzen.

Angebot, nicht Nutzung sei entscheidend

Die Finanzierung eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Beiträge oder Gebühren stand in Karlsruhe nicht zur Debatte. Im Urteil heißt es: "Die Rundfunkbeitragspflicht für Erstwohnungsinhaber, Betriebsstätteninhaber und Inhaber nicht ausschließlich privat genutzter Kraftfahrzeuge steht mit der Verfassung im Einklang."

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Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle. Das Angebot von 90 Rundfunkprogrammen rund um die Uhr rechtfertige die zusätzliche finanzielle Belastung.

Auch die Höhe des Beitrag sahen die Richter nicht als Problem. 17,50 Euro seien angesichts des weitreichenden Angebots an Rundfunkprogrammen "offensichtlich zutreffend am angebotenen Vorteil ausgerichtet und nicht zu beanstanden", sagte Kirchhof.

Ein langer Streit geht zu Ende

In der Verhandlung im Mai hatten die Richter aber kritisch hinterfragt, ob der Beitrag alle Zahler in gleichem Maße belastet. Einer der drei privaten Kläger muss den Beitrag als Single allein aufbringen. Außerdem hat er eine Zweitwohnung, für die er ebenfalls zahlt. Geklagt hat zudem der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Auch für Dienstwagen wird der Beitrag fällig.

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von Privatleuten. Gegen den Beitrag hatte es zahlreiche Klagen gegeben, die allermeisten erfolglos.

So hatte das Bundesverwaltungsgericht das Modell in den wesentlichen Punkten mehrfach bestätigt. Auch die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz erklärten den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig. Mit dem Urteil aus Karlsruhe ist jetzt das letzte Wort in dem langen Streit gesprochen.

ARD-Intendant Wilhelm: "wegweisendes Urteil"

Die Intendanten von ARD und ZDF haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt. Es sei "ein sehr gutes, wegweisendes Urteil", sagte der derzeitige ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm am Mittwoch nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Es stärke die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Verfassungsrichter hätten den Sendern aber auch ins Stammbuch geschrieben, verantwortungsvollen Journalismus zu liefern.

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ZDF-Intendant Thomas Bellut sprach von einem "guten Tag" für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Es sei "gut, dass über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit besteht". Das Gericht habe aber auch klar gemacht, dass die Qualität des Angebots der Sender entscheidend sei. Das Urteil ermutige das ZDF deshalb, ernsthaft weiterzuarbeiten.

Den Gegnern der Rundfunkgebühren geht es gar nicht um den Beitrag, sondern einzig um die Abschaffung des Öffentlich-Rechtlichen. Dort ärgern Sie sich über offene Berichterstattungen die ihnen nicht in ihr verschrobenes und rückwärtsgewandtes Weltbild passt. Die Gebühren nehmen sie nur als Anlass für ihre Ablehnung. 

schreibt NutzerIn herjeh

Der ARD-Vorsitzende Wilhelm und ZDF-Intendant Bellut konnten die Höhe möglicher finanzieller Einbußen zunächst nicht beziffern. Wilhelm zeigte sich aber überzeugt, dass die Sender mit der vom Verfassungsgericht getroffenen Übergangslösung leben könnten. Die Entscheidung, die Beitragspflicht für Zweitwohnungen zu kippen, sei auch "nachvollziehbar begründet".

Auch Dreyer und Robra begrüßen die Entscheidung

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert, sagte, man wolle bald mit der Reform des Rundfunkbeitrags beginnen: „Die Länder werden die ihnen vom Gericht übertragene Aufgabe zügig angehen“, erklärte sie am Mittwoch.

Zugleich sieht sie sich im Werben für den Beitrag bestätigt. „Für ARD, ZDF und Deutschlandradio besteht eine Finanzierungsgarantie“, sagte sie. Die Angebote der Sender müssten zukunftssicher finanziert werden. „Wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zusammen mit den Privaten und den Zeitungsverlagen Qualitätsjournalismus in Deutschland sichert.“

Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra (CDU) bezeichnete das Urteil als „lang erwartete Klarstellung der Rechtslage“. Er sagte in Magdeburg: „Damit steht nunmehr die Verfassungsmäßigkeit der wichtigsten Finanzierungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks endgültig fest.“

Robra fügte hinzu: „Die Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen stellte sich aus unserer Sicht schon immer als Problem dar.“ Er verwies dabei auf die in Sachsen-Anhalt beliebten Datschen, bei denen es immer die Frage gegeben habe, ob eine Datsche als beitragspflichtige Wohnung gelten könne.

Fest stehe, dass ein infolge des aktuellen Urteils möglicher Rundfunkbeitragsausfall kompensiert werden müsse, da andernfalls gegen die verfassungsrechtliche Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstoßen würde, sagte Robra.

Das könne nicht allein der Beitragszahler schultern, auch die Rundfunkanstalten müssten einen Sparbeitrag zur Schließung der Finanzierungslücke erbringen. Sachsen-Anhalt werde sich weiter intensiv dafür einsetzen, dass die Rundfunkanstalten mit ihren Einnahmen sparsam und wirtschaftlich umgehen und die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags weiterhin stabil bleibt.

Freude und Unmut auf Twitter

Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter war der Hashtag #Rundfunkbeitrag heute einer der meist benutzten.

Manche scherzten:

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(Tsp mit dpa, AFP, epd)

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