zum Hauptinhalt
Mediathek

© Tsp

Rundfunk: Die Netz-Frage

Was dürfen die mit Gebührengeldern finanzierten Sender ARD und ZDF im Internet? Die Länderchefs müssen den Rundfunkstaatsvertrag novellieren.

Es wird eng: Zwei Tage vor der entscheidenden Beratung der Ministerpräsidenten über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben am Dienstag Verbände und Institutionen wie der DGB, die Verbraucherzentralen sowie die katholische Kirche die Novelle und vor allem die möglichen Einschränkungen für die Internetaktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bemängelt. Kritik weniger am Inhalt als an der Form der Novelle kam zudem aus Niedersachsen. Ministerpräsident Christian Wulff warnte vor einer übereilten Reform. „Ich neige dazu, dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag meine Zustimmung nicht zu geben“, sagte Wulff im niedersächsischen Landtag und monierte, dass „seit Tagen immer wieder an Änderungen von Formulierungen gearbeitet“ werde.

Konkret geht es um die Gestaltung der neuen Onlinewelt. Was dürfen die mit Gebührengeldern finanzierten Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio im Internet veranstalten – vor dem Hintergrund der Interessen der privaten Medienwirtschaft, also von Zeitungen, Zeitschriften, RTL, Sat 1 etc.? Dafür soll das Vertragswerk einen rechtlichen Rahmen setzen. Diskutiert wird im Kern darüber, ob Onlineinformationen der Öffentlich- Rechtlichen nur noch zulässig sind, wenn sie an bestimmte Sendungen gekoppelt sind. Diese wie auch die betreffenden Fernseh- und Radiobeiträge sollen nicht länger als sieben Tage nach der Ausstrahlung abrufbar sein. Das beträfe die Mediatheken von ARD und ZDF. Uneinigkeit besteht unter den Länderchefs, ob Onlinemediatheken auch Sportereignisse wie Fußball-EM-Spiele zum Abruf bereithalten dürfen. Einige Länderchefs wollen ARD und ZDF Sportübertragungen im Internet ganz untersagen. Offen ist zudem, ob in den Telemedien nur die Bereiche Information, Bildung und Kultur abgedeckt werden dürfen oder auch Unterhaltung.

Bei alldem müssen die Bundesländer als Rundfunk-Gesetzgeber auch Auflagen der EU-Kommission erfüllen. Sie verlangt eine Präzisierung des Programmauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In Rede steht ein sogenannter Dreistufentest, der klären soll, inwiefern Onlineangebote und neue Digitalkanäle von ARD/ZDF „den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen“ und „welcher finanzieller Aufwand“ erforderlich ist.

Weitreichende Fragen – für die Onlinewelt und die Gesamtkonferenz der Ministerpräsidenten. „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, heißt es denn auch in der Erklärung der Hannoveraner Staatskanzlei zu Wulffs Haltung. Dessen Kritik können die übrigen 15 Länderchefs nicht übergehen: Die Novelle zum Rundfunkstaatsvertrag kann nur einstimmig auf den Weg gebracht werden. Unterstützung erfahren ARD/ZDF vom DGB-Chef. Michael Sommer macht in erster Linie Zeitungsverleger und kommerzielle Anbieter für die geplanten Einschränkungen im Internet verantwortlich: „Es kann nicht sein, dass aus rein ökonomischen Überlegungen privater Medienveranstalter die öffentlich-rechtlichen Sender ihrem Informationsauftrag nicht mehr nachkommen können sollen.“ Wer den Sendern bei den digitalen Medien Fußangeln anlege, untergrabe die Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen – gerade bei jungen Menschen, sagt auch Gerd Billen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Massive Kritik wurde an der Siebentagesfrist laut. Insbesondere mit Blick auf Verbrauchersendungen sei es völlig unsinnig, eine solche Verfallsdauer einzuführen.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bringt ein zusätzliches Thema in die Runde. Er plädiert für eine Änderung der Gebührenverteilung innerhalb der ARD ab 2009. „Wir dringen darauf, dass das bisherige Verfahren zugunsten ärmerer Sender wie dem Rundfunk Berlin-Brandenburg verändert wird“, sagte Wowereit. Danach wollen die Ministerpräsidenten die Gebührenkommission KEF beauftragen, ein gerechteres Verfahren für die Verteilung des Geldes zu finden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false