zum Hauptinhalt
Appenzeller antwortet der Community.

© Tsp

Appenzeller antwortet zu den Klagen der Flugrouten-Gegner: "Es sind nicht alle Anwohner betrogen worden"

Tagesspiegel-Herausgeber Gerd Appenzeller antwortet unserer Online-Community. Der Zorn der Flughafengegner ist verständlich, aber die Rechtssprechung ist eindeutig.

Seit Dienstag wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erneut verhandelt. Anwohner aus Brandenburg haben Klage gegen die geplanten Flugrouten des neuen Großflughafen BER eingereicht. Sie werfen dem Land Brandenburg und dem staatlichen Flughafenbetreiber vor, sie bei den Flugrouten getäuscht zu haben. Jetzt wollen die Betroffenen den Planfeststellungsbeschluss für das Milliardenprojekt zu Fall bringen.

Unser Herausgeber Gerd Appenzeller kann zwar den Zorn der Anwohner verstehen. In seinem aktuellen Kommentar „Was Recht und was gerecht ist“ schreibt er aber auch: „Ein Anwalt spricht von ´Vertrauensverlust in den Rechtsstaat`, ein Kläger wirft den Richtern ´absolutes Desinteresse an den Fakten` vor. Dieser Eindruck mag nicht grundlos sein, aber der Augenschein täuscht. Das Problem: Die Richter schauen nach anderen Fakten als die Kläger.“

Für viele unserer Leser ist das kein Trost. Sie fühlen sich von der Politik getäuscht und betrogen. Und so schreibt der Leser „SozialerDemokrat“: „Diese Betrogenen fordern Vertrauensschutz, Schutz vor Willkür durch den Staat und den Politikern. Sie fordern nichts anderes und nichts darüber hinaus.“

Sehen Sie hier die Videoantwort an unsere Community:

Protest und Klagen vor Gericht, damit setzen sich die Anwohner in Brandenburg und Berlin gegen den Fluglärm zur Wehr. Und das schon seit Jahren. Stoppen konnten sie das Großprojekt in Schönefeld bisher aber nicht. Bis zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof können sie gehen. Das ist ihr gutes Recht. Solche Schritte sollten dann aber nicht als Querulantentum abgetan werden, schreibt Gerd Appenzeller. Darauf erwidert unser Leser „fsiggi“: „Verfassungsgericht. Welche Grundrechte sollen denn bitte verletzt sein? Das Verfassungsgericht hat bisher alle Verfassungsbeschwerden gegen den Flughafen als unzulässig abgewiesen.“

Die Demonstranten von heute sind die Häuslebauer von gestern. Ob in Mahlow, Kleinmachnow oder Zeuthen – in den 90er Jahren verkauften die Gemeinden für gutes Geld Bauland. Und so fragt sich unser Leser „ralffrh“: „Mich würde doch vielmehr mal interessieren, wie viel Geld so mit den Grundstücksverkäufen verdient wurde? Wie groß der Reibach der hier klagenden Gemeinden und von ihnen wohl organisierten Gruppen so gewesen ist?“

Wir haben unseren Herausgeber mit den Fragen und Aussagen der Tagesspiegel-Community konfrontiert. In unserem Video sehen Sie seine Antworten an unsere User.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false