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Der Chef des OLG München, Karl Huber, präsentiert die Losbehälter für die Vergabe der Presseplätze beim NSU-Prozess.

© dpa

Der NSU-Prozess und die Presse: Wir müssen leider draußen bleiben

Beim NSU-Prozess kam es nun nach dem Windhundprinzip zum Losverfahren. Obwohl alles mit rechten Dingen zuging, ist das Ergebnis lächerlich. Und das alles nur, weil sich der Vorsitzende Richter beleidigt fühlte.

Ja, wir sind betroffen, deshalb ist das hier auch – aber nicht nur – ein Beitrag in eigener Sache; und nein, wir sind nicht beleidigt, wie auch die „Zeit“ nicht und die „Süddeutsche Zeitung“ nicht und auch nicht die „FAZ“, die „taz“, der „Stern“. Wir sind nur alle nicht dabei, und das bedeutet: Die Redakteure, die sich seit Jahrzehnten mit dem Naziterror in Deutschland beschäftigen, haben keinen Berichterstatterplatz bekommen im größten Naziprozess seit Jahrzehnten.

In unserem Fall heißt das ganz konkret: Frank Jansen, in Sachen Extremismus einer der anerkanntesten Journalisten, für seine Arbeit ausgezeichnet unter anderem mit dem Wächter- und dem WolffPreis, mit der Ossietzky-Medaille und dem Bundesverdienstkreuz, Berichterstatter von unzähligen Prozessen, hat verloren bei der NSU-Lotterie unter Aufsicht des ehrenhaften Hans-Jochen Vogel.

Ja, es ist alles mit rechten Dingen zugegangen, zweifellos, und dennoch so grundfalsch wie nur irgendwas. Jansen hatte sich, wie alle Journalisten, für die der Prozess kein Spektakel ist, sondern ernsthafte, harte Arbeit, im ersten Durchgang erfolgreich um eine Akkreditierung bemüht, was im Wortsinn zu verstehen ist. Denn es war mühsam, dieses „Windhundverfahren“ (was für eine makaberes Wort ausgerechnet in diesem Prozess: Flink wie Windhunde, zäh wie Leder, hart wie Kruppstahl, so soll er sein, der deutsche Journalist, das hätte Adolf Hitler gefallen), und es gelang deshalb jenen, denen es richtig wichtig ist. Deshalb war die „Zeit“ ebenso dabei wie die „Süddeutsche“, die „FAZ“, die „taz“ und der „Stern“.

Doch dann klagte die türkische Zeitung „Sabah“, die zu spät gekommen war, und das Bundesverfassungsgericht entschied: Mindestens drei Plätze sind „an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben“. Aber anstatt einfach den Saal um diese drei Plätze zu erweitern, kassierte das Gericht die Akkreditierungen und ordnete ein Losverfahren an, nach dem Motto: Auf hoher See und vor Gericht sind alle in der Hand der Lottofee.

Das Ergebnis ist lächerlich. Einen Platz am braunen Sumpf hat jetzt die polnischsprachige Redaktion von „Radio Lora München“, die den Stand der Germanistik auf den polnischen Universitäten mit der Polonistik auf deutschen Hochschulen vergleicht. Am Catwalk sitzt die „Brigitte“, für eine kleine Stilkritik von Beate Zschäpe. Vom Prozess berichtet „Münchens Hit-Radio Charivari“, „Ebru TV“, „Hallo-München.de“, und bei allem Respekt: Da stimmt was nicht.

Zwei Wetten haben gute Aussicht auf Erfolg: Einige Glückliche werden an diesem Mammutprozess schon bald die Lust verlieren; und mit einigen Plätzen wird bald ein hässlicher Handel getrieben. Mal sehen, wann und zu welchem Preis die ersten Tickets auf „Seatwave“ angeboten werden.

Und warum das alles? Weil der Vorsitzende Richter sich von Kritik beleidigt fühlte. Eine dritte Wette, leicht zu gewinnen: Das Verfahren landet beim Bundesgerichtshof.

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