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Fahrgäste mit FFP2-Masken in der Münchner U-Bahn.

© IMAGO/Wolfgang Maria Weber / Imago/Wolfgang Maria Weber

Update

Keine einheitliche Regelung: Bayern und Sachsen-Anhalt schaffen Maskenpflicht im ÖPNV ab

Sachsen-Anhalt will künftig auf die Eigenverantwortung der Bürger setzen. In Bayern gilt lediglich eine Empfehlung zum Tragen einer Maske.

| Update:

Sachsen-Anhalt schafft die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr zum 8. Dezember ab. Darauf hat sich das Kabinett am Dienstag verständigt, wie aus Regierungskreisen verlautete. Das Land setze damit auf mehr Eigenverantwortung.

Die bisherige Corona-Eindämmungsverordnung soll am 7. Dezember auslaufen. Details der Entscheidung wollen Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und weitere Kabinettsmitglieder am Dienstagnachmittag in Magdeburg erläutern.

Bayern entschied am Dienstag, die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen zum 10. Dezember abzuschaffen. Es soll im Freistaat nur noch eine Empfehlung zum Tragen der Masken geben. Die Maskenpflicht im Personennahverkehr war immer wieder Streitpunkt in der öffentlichen Debatte, auch in der Landespolitik. Zuletzt hatten sich die Freien Wähler vehement für die rasche Abschaffung eingesetzt und auf die Freiwilligkeit für die Bürger gepocht.

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Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gaben unterdessen bekannt, dass sie an der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr festhalten wollen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten am Vorabend keine einheitliche Linie für den Umgang mit der Maskenpflicht im ÖPNV gefunden. Für Fernzüge ist die Maskenpflicht bis 7. April 2023 bundesweit gesetzlich festgeschrieben.

Zuletzt waren die Forderungen nach einer Abschaffung der Maskenpflicht im Personennahverkehr immer lauter geworden. Vor allem die FDP und die CDU hatten sich dafür stark gemacht.

Sachsen-Anhalts Grüne und Linke hingegen warnten vor einem raschen Auslaufen der Corona-Schutzmaßnahmen mit Blick auf die vulnerablen Gruppen und die aktuell hohe Belastung für die Krankenhäuser. Das SPD-geführte Gesundheitsministerium hätte sich laut einer Sprecherin aus fachlicher Sicht die Fortführung bis mindestens Jahresende gewünscht.

Im April 2020 hatte Sachsen-Anhalt wie auch andere Bundesländer die Menschen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet, wenn sie einkaufen oder mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren wollten. Zuvor hatte eine dringende Empfehlung gegolten, wenn der Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern zu unbekannten Gruppen nicht eingehalten werden konnte.

Damals reichte noch eine „einfache Textilbarriere“, etwa ein Schal. Medizinische Masken sollten medizinischem Personal vorbehalten bleiben. Die ersten Covid-19-Fälle waren in Sachsen-Anhalt am 10. März 2020 bekannt geworden. Zuvor war es das letzte Bundesland ohne bestätigte Infektion gewesen. (dpa)

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