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Anordnung von oben: Der Fall eines von Abschiebung bedrohten Türken muss neu beurteilt werden.

© Uli Deck/dpa

Abschiebe-Stopp für Türken: Recht ohne Rücksicht gibt es nicht

In der Türkei kann Folter drohen. Das Bundesverfassungsgericht macht deutlich, was es vom dortigen Rechtsstaat hält.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird demnächst über den Fall des in der Türkei inhaftierten Journalisten Deniz Yücel entscheiden. Es wird auch ein Urteil darüber, was vom türkischen Rechtsstaat nach den Anti-Gülen-Säuberungen zu halten ist. Das Bundesverfassungsgericht geht jetzt voran: ziemlich wenig. Es stoppte vorläufig die Abschiebung eines in Deutschland aufgewachsenen Türken, der hier wegen Unterstützung salafistischen Terrors verurteilt worden war. Ihm könne Folter drohen, außerdem gebe es Berichte über unmenschliche Haftbedingungen in Zellen voller Kot. Solchen Behauptungen müsse vor der Überstellung nachgegangen werden, meint Karlsruhe.

Die Behörden hätten sich um Garantien bemühen müssen

Das ist in der Praxis zwar schwierig, mindestens hätten sich die Behörden aber um Garantien für ihren Abschiebekandidaten bemühen dürfen. Insofern ist der Fall ein Beispiel dafür, dass die populäre Forderung nach „Abschiebung von Kriminellen“ für einen Rechtsstaat komplizierter zu erfüllen ist, als die politischen Vereinfacher mit ihren knalligen Statements glauben machen wollen. Wer Foltergefahr stillschweigend akzeptiert, weil es dann ja nur einen Salafisten trifft, übernimmt die Erdogan-Methoden. Recht ohne Rücksicht gibt es nicht.

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