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An der Außenfassade steht auf einem Schild der Schriftzug: „Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen“. (Archiv)

© dpa/Guido Kirchner

Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen

Die AfD hat sich gewehrt, vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft zu werden. Das OVG hat den Antrag abgelehnt, da er identisch zu einem bereits beurteilten sei.

Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch einen erneuten Eilantrag der Partei abgelehnt. Die AfD will dem Verfassungsschutz die Einstufung der Partei als Verdachtsfall untersagen lassen.

Das OVG in Münster verweist auf eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von März 2022. Der jetzt eingereichte Eilantrag sei identisch zu der früheren Entscheidung gewesen und deshalb abzulehnen, heißt es in der Mitteilung des OVG. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az: 5 B 757/23).

Damit dürfe die AfD bis zu einer Entscheidung in dem am Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahren weiterhin einstweilig vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden, teilte das Gericht mit.

In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Köln am 8. März 2022 dem Verfassungsschutz Recht gegeben. Die Richter stellten fest, dass es hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen der AfD gebe. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Berufungsklage vor dem OVG.

Ein Termin für die mündliche Verhandlung in dieser Sache steht noch nicht fest. Darauf weist das Gericht in seiner Mitteilung hin. (dpa)

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