zum Hauptinhalt
Fluggesellschaften müssen künftig bei Flügen über die Außengrenzen der Union hinaus die Daten der Reisenden an die zuständigen nationalen Behörden geben.

© dpa

Anti-Terror-Kampf: EU-Parlament stimmt Speicherung von Fluggastdaten zu

Das EU-Parlament hat am Donnerstag zwei Projekte im Doppelpack beschlossen: die EU-weite Reform des Datenschutzes und die umstrittene Erfassung von Fluggastdaten.

Das EU-Parlament hat am Donnerstag zwei ganz unterschiedliche Vorhaben im Doppelpack beschlossen: Die Parlamentarier stimmten der umstrittenen Erfassung von Fluggastdaten zu, die von Datenschützern kritisch beäugt wird. Gleichzeitig billigten sie aber eine Datenschutz-Verordnung, mit deren Hilfe Verbraucher künftig selbst über ihre Daten entscheiden können.

Zu denen, die bei der Abstimmung über die Datenschutzverordnung im Straßburger Europaparlament eine gewisse Genugtuung empfunden haben dürften, gehörte der Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht. "Das ist der letzte Schritt der bahnbrechenden Reform des EU-Datenschutzes", erklärte Albrecht. Das Gesetzgebungsprojekt hatte zu Beginn des Jahres 2012 mit einem Vorschlag der damaligen EU-Justizkommissarin Viviane Reding seinen Anfang genommen. Kurze Zeit später bekam der heute 33-jährige Grünen-Parlamentarier Albrecht als Berichterstatter im Parlament die Aufgabe übertragen, einen Kompromiss zwischen den Fraktionen im Parlament und Konzernen wie Google und Facebook zu schmieden – eine Herausforderung, die dem jungen Abgeordneten nicht jeder zutraute. Die Zweifel waren unberechtigt: Mit der am Donnerstag verabschiedeten Datenschutz-Verordnung ist es gelungen, die Rechte von Internet-Surfern zu stärken und eine aus dem Jahr 1995 stammende EU-Richtlinie zu ersetzen. Damals war das Internet anders als heute noch nicht allgegenwärtig.

EU-Staaten haben zwei Jahre Zeit zur Umsetzung

Nach der Verabschiedung im EU-Parlament haben die Mitgliedstaaten nun zwei Jahre Zeit, die Verordnung in nationales Recht umzusetzen. Im Kern stärkt sie die Rechte von Nutzern gegenüber Konzernen. Da es nun anders als bisher keinen europäischen Flickenteppich beim Datenschutz gibt, haben Firmen keinen Anreiz mehr, ihren Hauptsitz im Land mit den laxesten Regeln zu errichten. Zudem haben Bürger das Recht zu erfahren, welche Daten bei Unternehmen über sie gespeichert sind. Auch das Recht der Nutzer auf Vergessen wurde berücksichtigt: Sie können nicht mehr benötigte Daten löschen lassen. Und schließlich können Firmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, mit Sanktionen in Höhe von bis zu vier Prozent des Umsatzes belegt werden.

Sozialdemokraten, Liberale und Grüne gaben Widerstand gegen Fluggastdaten-Erfassung auf

Dass die Datenschutz-Verordnung nun doch schneller als geplant im Europaparlament zur endgültigen Abstimmung kam, hat indirekt mit den Anschlägen von Brüssel zu tun. Nach dem Doppel-Attentat vom 22. März wuchs der Druck auf die Europaabgeordneten, nach jahrelangem Hin und Her endlich ihren Widerstand gegen die europaweite Erfassung von Fluggastdaten aufzugeben. Vor allem die französische Regierung war es, die vor dem Hintergrund der Pariser Anschläge vom vergangenen Jahr auf die Einführung des Passenger Name Record (PNR) drängte. Die Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen gaben ihren Widerstand gegen das PNR-Register auf – und verlangten im Gegenzug eine Paketlösung. So kam es, dass am Donnerstag im Straßburger Plenum sowohl die ungeliebte Fluggastdaten-Richtlinie als auch seit langem geforderte Datenschutz-Verordnung abgesegnet wurden.

Der Abstimmungs-Deal ändert aber nichts an der Haltung des Grünen-Abgeordneten Albrecht zum PNR-Register: Die Speicherung von Fluggastdaten wie den Kreditkartennummern oder Essenswünschen hält er für „grundrechtswidrig“. Der Neuregelung zufolge müssen künftig Fluggesellschaften bei Flügen über die Außengrenzen der EU hinaus die Daten der Reisenden an die zuständigen nationalen Sicherheitsbehörden geben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false