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Windräder könnten bald näher an Gemeinden heranrücken.

© Martin Schutt/dpa

Ausbau der Windenergie: Bund will Abstandsregeln der Länder aufweichen

Die Bundesregierung will den Ländern gesetzliche Vorgaben für den Ausbau von Windanlagen machen. Selbst in Stadtstaaten wie Berlin müssen Windräder entstehen.

Die Bundesregierung will die Bundesländer gesetzlich dazu verpflichten, schnell deutlich mehr Windkraftanlagen zu ermöglichen. Das geht aus einer Formulierungshilfe für ein Wind-an-Land-Gesetz hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt. Demnach sollen bis 2026 insgesamt 1,4 Prozent aller Landesflächen für Windkraftanlagen verfügbar sein, im Jahr 2032 sollen im Durchschnitt dann zwei Prozent der Flächen für Windenergie bereitgestellt sein. Aktuell sind nur 0,5 Prozent der Landesflächen für Windkraft verfügbar.

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Das 2-Prozent-Ziel wird nach den Plänen des Wirtschaftsministeriums, das den Gesetzentwurf maßgeblich erarbeitet hat, nicht pauschal auf alle Länder abgewälzt, sondern gesplittet. So soll in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen nur 0,5 Prozent der Landesfläche für Windanlagen bereitgestellt werden.

In Baden-Württemberg oder Bayern, wo es weniger windet, sollen bis zum Jahr 2032 insgesamt 1,8 Prozent der Flächen genutzt werden. Mit je 2,2 Prozent sollen künftig am meisten Flächen in Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen verfügbar sein.

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Die Zielvorgaben sind jedoch flexibel. So können die Länder untereinander bis zu 25 Prozent der Flächen im Rahmen eines Staatsvertrags „übertragen“ können. Sind sich zwei Bundesländer untereinander also einig, können die Flächen getauscht werden. Stadtstaaten wie Berlin sollen sogar die Hälfte der Zielmarke mit anderen Bundesländern tauschen dürfen, sodass bis 2032 lediglich 0,25 Prozent der Stadtfläche für Windkraftanlagen bereitgestellt werden muss.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eines der Schlüsselvorhaben der Ampel-Regierung. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms in Deutschland aus regenerativen Energien stammen. Doch der Ausbau von Windkraftanlagen war in den vergangenen Jahren immer mehr ins Stocken geraten. Die hohen Windräder sind unbeliebt in der Bevölkerung, mehrere Bundesländer haben deshalb Abstandsregeln für die Genehmigung von Windanlagen erlassen. Zuletzt Brandenburg und Sachsen, wo Windanlagen nicht näher als 1000 Meter an Wohnhäusern entstehen dürfen.

Kommende Woche soll der Gesetzentwurf ins Kabinett

Diese politische Entwicklung will die Ampel-Regierung nun stoppen. „Künftig dürfen Mindestabstandsregelungen nicht zu Flächenrestriktionen führen“, die der Umsetzung des Ziels von zwei Prozent zuwiderliefen, heißt es in dem Text.

Demnach müssen die Länder ihre Abstandsregeln aufgeben, wenn sie ihre Zwischenziele beim Windkraftausbau nicht erreichen. „Die Bundesländer dürfen im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten“, heißt es zur Erklärung. „Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt.“

Der Gesetzesentwurf, an dem auch das Bauministerium beteiligt ist, soll nun gemeinsam mit den Verbänden abgestimmt werden und am Mittwoch kommender Woche im Kabinett beschlossen und dann ins parlamentarische Verfahren gegeben werden. Geplant ist, dass das Wind-an-Land-Gesetz dann Anfang 2023 in Kraft tritt.

Neben mehr Flächen für die Windkraft will die Bundesregierung auch eine Beschleunigung der Verfahren für die Genehmigung und den Bau von Windanlagen erreichen. Dafür sollen das Bundesnaturschutzgesetz und das Immissionsschutzgesetz des Bundes geändert werden.

Um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, werden unter anderem bundeseinheitliche Standards für die nötigen artenschutzrechtlichen Prüfungen festgelegt. Zudem soll künftig auch in Landschaftsschutzgebieten der Bau von Windkraftanlangen möglich sein. Dagegen hatten sich Länder wie Bayern lange gestemmt, nun müssen sie sich wohl fügen.

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