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Am Freitag sagte Bayerns Justizministerin Beate Merk vor dem Untersuchungsausschuss im Fall Mollath aus.

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Bayerns Justizministerin zum Fall Mollath: "Keine Untätigkeit und keine Versäumnisse"

Vor sieben Jahren wurde Gustl Mollath in die Psychiatrie zwangseingewiesen - unter zweifelhaften Umständen. Wurde ein Gesunder aufgrund eines Gutachtens weggesperrt? Am Freitag sagte Bayerns Justizministerin Beate Merk aus: Es habe „keine Untätigkeit und keine Versäumnisse“ gegeben.

Der Untersuchungsausschuss zum Fall Gustl Mollath im bayerischen Landtag hat seine Arbeit beendet, doch viele Fragen blieben unbeantwortet. Am Freitag wurde Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) zum Prozess gegen den Mann befragt, der vor mehr als sieben Jahren unter zweifelhaften Umständen in die Psychiatrie zwangseingewiesen wurde. Ist ein Gesunder aufgrund eines Gutachtens weggesperrt worden, das die Schwarzgeldgeschäfte der Gattin Gustl Mollaths als „paranoiden Wahn“ ansah, obwohl sich diese später als wahr erwiesen haben? Nach einem Urteil voller Fehler?

Die in den vergangenen Monaten scharf angegangene Beate Merk blieb bei ihrer Linie: Es habe „keine Untätigkeit und keine Versäumnisse“ gegeben. Als im November vergangenen Jahres immer klarer wurde, wie sehr der Richter am Nürnberger Landgericht in dem Fall geschludert hatte und offenkundig voreingenommen war, habe sie „so schnell wie möglich gehandelt“ und die Staatsanwaltschaft angewiesen, einen Antrag auf Wiederaufnahme des Prozesses zu stellen. Es gibt viele Fragen und Abgründe in diesem kaum mehr zu überschauenden Fall, doch Merk kann sich immer wieder darauf zurückziehen, dass sie wegen der Gewaltenteilung keine Verantwortung trage.

Gustl Mollath wurde vor sieben Jahren in die Psychiatrie zwangseingewiesen.
Gustl Mollath wurde vor sieben Jahren in die Psychiatrie zwangseingewiesen.

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Eine dieser Fragen etwa lautet, warum sie im Landtag über die eidesstattliche Versicherung des Mollath-Freundes Edward Braun geschwiegen habe, obwohl ihr diese vorlag. Braun hatte darin von einem Telefonat berichtet, in dem Mollaths Ex-Frau Petra gedroht hatte, Mollath „fertig zu machen“, wenn er sich nicht aus ihren Bankgeschäften raushalte. Sie zeige ihn an und lasse ihn „auf seinen Geisteszustand überprüfen“. Diese Versicherung hatte Braun schon im August 2011 an Merk geschickt. Merk nun: Brauns Äußerungen seien „damals kein Thema“ im Landtag gewesen. Ebenso bleibt offen, warum der Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank dem Ministerium schon länger vorlag, in dem die Bank schrieb, „alle nachprüfbaren Behauptungen“ Mollaths seien zutreffend.

Nun wird auf die Entscheidung des Landgerichts Regensburg gewartet, ob es den Antrag auf Wiederaufnahme annimmt. Einen solchen hat nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch Mollaths Anwalt, der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, gestellt. Geschieht dies, wäre der Psychiatrie-Insasse sofort ein freier Mann, denn die Uhr würde sozusagen auf den Beginn des Prozesses zurückgestellt werden.

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