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Bundesverfassungsgericht: Gentechnik vor Gericht

Das Bundesverfassungsgericht berät über die deutsche Umsetzung der EU-Regeln zum Gentechnikrecht. Das Land Sachsen-Anhalt hält das Gesetz für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Berlin - Der Ausgang des Verfahrens ist offen, aber eines ist klar: Das Bundesverfassungsgericht hat sich bei der mündlichen Verhandlung einer Klage des Landes Sachsen-Anhalt ziemlich umfassend über den Nutzen und die Risiken der sogenannten grünen Gentechnik informiert. Es geht um die deutsche Umsetzung des europäischen Gentechnikrechts. Das Land Sachsen-Anhalt, in Karlsruhe vertreten durch den Rechtsanwalt Marcel Kaufmann, argumentiert, dies sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Recht auf freie Berufsausübung werde verletzt, wenn ein Bauer, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaue, für Schäden bei seinen Nachbarn aufkommen müsse, die sich daraus ergeben. Neben der Haftungsregelung wehrt sich das Land gegen das Standortregister und die Abstandsregeln zwischen gentechnisch veränderten Pflanzungen und solchen konventioneller oder ökologischer Art.

Christoph Herrlinger vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter sagte in Karlsruhe, durch die Koexistenzregeln – zu konventionellen Feldern müssen 150, zu ökologisch bewirtschafteten 300 Meter Abstand gehalten werden – werde die kleinräumige deutsche Landwirtschaft „gentechnikfrei gemacht“. Ricardo Gent von der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie warnte davor, dass Deutschland seinen Forschungsvorsprung wegen des Gesetzes verliere. Gegen das Standortregister führte das Land ins Feld, dass durch die genaue Zuordnung der Flächen Feldzerstörer geradezu eingeladen würden. Derzeit umfasst das Standortregister 26 Anbau- und Freisetzungsflächen für wissenschaftliche Zwecke. Lediglich einmal im Jahr 2009 sind personenbezogene Daten erfragt worden, die deshalb verweigert wurden, weil der geplante Gentechanbau gar nicht stattfand. Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringsdorf, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sagte dem Tagesspiegel, dass es seit dem Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes 2005 gerade mal einen Fall einer gezielten Feldzerstörung gegeben habe. Das sei eine Ausnahme und nicht die Regel, meinte er.

Die Bundesregierung verteidigte das rot-grüne Gesetz in Karlsruhe. Der Prozessbeauftragte Professor Gerhard Robbers bezeichnete das Gesetz als „angemessenen Ausgleich“ zwischen dem Schutz vor Gefährdungen durch die Gentechnik und der Weiterentwicklung der „Zukunftsbranche“ Biotechnologie. Beate Jessel, die Chefin des Bundesamts für Naturschutz, wies bei der Verhandlung auf neue Erkenntnisse über den umstrittenen Genmais der Firma Monsanto MON 810 hin, dessen Sicherheit derzeit von der Europäischen Union noch einmal geprüft wird. Der Mais enthält eine Gensequenz, die ihm ermöglicht, ein Insektengift zu erzeugen, das den Maiszünsler töten soll. Das Gift schade jedoch auch Bienen, Schmetterlingen, Wasserinsekten und Bodenbakterien, sagte Jessel. Außerdem seien „genetisch veränderte Organismen nicht mehr rückholbar“.

Graefe sagte dem Tagesspiegel, dass sich das Land Sachsen-Anhalt mit seiner Normenkontrollklage auf die Berufsfreiheit berufe, „stellt die Verhältnisse ja auf den Kopf“. Die Haftungsregelung entschädige lediglich für unmittelbar erlittene Schäden. Doch „der Schadensfall darf gar nicht eintreten“, sagt Graefe, weil er Biobauern wie ihn selbst „die Existenz kosten“ könne. Die Kontaminierung von Maissaatgut, die gerade erst bekannt geworden ist, zeige deutlich, dass eine „friedliche Koexistenz“ zwischen Gen-Landwirtschaft und konventioneller oder ökologischer Landwirtschaft „gar nicht möglich ist“. Graefe argumentiert zudem damit, dass es in der Landwirtschaft ja Alternativen gebe, die nicht gentechnisch verändert sind, was in der Medizin inzwischen nicht mehr immer der Fall sei. Außerdem werde in der Landwirtschaft mit Genpflanzen nichts „geheilt“. Es gehe darum, sie gegen Totalherbizide unempfindlich zu machen. Man „kann aber auch Unkraut jäten“, meinte er.

Das Standortregister, gegen das sich Magdeburg wehrt, ist übrigens schon vom Europäischen Gerichtshof gebilligt worden. Die Klage ist allerdings auch schon vor fünf Jahren eingereicht worden. Mit einem Urteil der Karlsruher Richter ist erst in einigen Monaten zu rechnen. mit dpa

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