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Schlachten auf offener Straße: Eine Aufnahme aus Spanien.

© F. G. Guerrero/dpa

Religiöses Ritual: Das Kreuz mit dem Schächten

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Schächten zielt auf den Kern der Integration – den Ausgleich von Interessen. Ein Kommentar.

Islamisierung gestoppt, rituelles Schlachten bleibt verboten. So wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wohl in Zeiten gelesen, in denen kulturelle und religiöse Differenzen wieder herangezogen werden, um Menschen im politischen Streit gegeneinander auszuspielen. Unschöne Zeiten.

Zumal das Urteil anders gelesen werden kann. Geklagt hatten belgische Muslime, die Vorgaben für das betäubungslose Schlachten und Ausblutenlassen als Freiheitseingriff beim Opferfest empfinden. Die Europa-Richterinnen und -Richter bestätigten dagegen die Vorschriften des Landes, nach denen Tiere nur ausnahmsweise und dann in extra zugelassenen Schlachthöfen geschächtet werden dürften.

Eine vorhersehbare Entscheidung: Tiere müssen in der EU grundsätzlich betäubt werden, bevor man sie tötet. Auch in Deutschland. Ausnahmen für das Schächten kann es geben, solange sie nicht zur Regel werden.

Die Kehrseite sind Tiertransporte ins Ausland und die Rückkehr als Fleischprodukt. Die Einschränkung des Angebots führt eben nicht automatisch zum Rückgang der Nachfrage.

Trotzdem, es geht immer darum, einen Ausgleich zu finden. Das organisierte, strikt geregelte Schächten verweist mithin nicht auf eine Islamisierung Europas, sondern wohl eher auf die Europäisierung des Islam.

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